Durchschnittliche Arbeitszeit bei Feiertagen, Fortbildungen, Urlaub
#1

Wenn z. B. an Feiertagen / Fortbildungen oder auch wegen Urlaub die an diesem Tag vorgesehene Arbeitszeit nicht erreicht werden kann, muss diese dann nachgearbeitet werden oder darf man sich die Arbeitszeit, die man eigentlich gearbeitet hätte, anrechnen? Vollzeitbeschäftigte rutschen durch solche Tage immer wieder ins Minus und wissen oft nicht, wann die Zeit nachgearbeitet werden soll.
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#2

Ich kann leider keine Rechtsgrundlage nennen, aber meines Wissens gilt die vorgesehene Arbeitsleistung als erbracht, wenn das auswärtige Dienstgeschäft (z. B. Fortbildung) mindestens die Hälfte der für diesen Tag vorgesehenen Regelarbeitszeit umfasst. Ansonsten werden Stunden abgezogen bzw. muss man nach der Fortbildung noch ins Büro.

Die Frage zu Nacharbeit bei Feiertagen oder Urlaub verstehe ich nicht.
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