Dienstvereinbarung zum Umlaufverfahren in einer Geschäftsordnung regeln
#1

Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum und ebenfalls ganz neu in den Personalrat im Land Brandenburg im Mai 2025 gewählt worden.
Ich hatte bisher nur eine Basisschulung und brauche daher eure Unterstützung, Hilfe und Rat.
Ich wüsste gern wie man ein Umlaufverfahren nach §37 LPersVGBrb in einer Geschäftsordnung regelt.
Und wer Ansprechpartner für uns ist, um überhaupt erstmal eine Geschäftsordnung zu erstellen.
Eine Geschäftsordnung gibt und gab es leider vor unserer Wahl noch nicht. 
Wir wissen auch nicht, was alles in eine Geschäftsordnung hinein gehören sollte.
Und ist es überhaupt sinnvoll eine zu haben?
Unser Personalrat besteht aus drei PR Mitgliedern. Wir sind hochmotiviert, jedoch Neulinge auf diesem Gebiet.

Ich freue mich, wenn ihr uns eure Erfahrungen mitteilt und unterstützen könnt.
Die nächsten Schulungen lassen leider auf sich warten und ich hätte gern den Erfahrungsaustausch mit euch.

Dankeschön das PR Team aus Brb
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#2

Hallo,

für drei Mitglieder eine Geschäftsordnung?

Wir hatten uns (mehrheitlich) im Personalrat mit 15 Mitgliedern keine Geschäftsordnung gegeben. Zum einen, weil wir den Bedarf nicht gesehen haben und wir uns auch nicht selbst einschränken bzw. reglementieren wollten.

Bei drei Mitgliedern könnt ihr euch doch die Arbeit selbst so verteilen, wie es euren Interessen und eurem zeitlichen Rahmen entspricht.

Falls ihr doch unbedingt wollt, fragt mal bei anderen Personalräten oder den Gewerkschaften nach, falls jemand von euch Mitglied ist.

Euch viel Erfolg bei eurer Arbeit!
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