Dienstvereinbarung Rücknahme der Kündigung
#1

Hallo zusammen,

ich brauche mal Hilfe, da ich zu diesem Thema so gut wie gar nichts finde....

Eine Dienstvereinbarung wurde vor Jahren seitens AG gekündigt, sie wirkt seither nach. Dies war rechtlich alles in Ordnung. Nach vielen Verhandlungen wurde zwischen PR und AG keine Einigung erzielt. Nun wird die Kündigung seitens des AGs wieder zurückgenommen. Ist das möglich, wenn der PR nicht einverstanden ist, sondern eine neue Dienstvereinbarung will.

Meine Meinung: eine Rücknahme der Kündigung kann nie einseitig sein, aber vielleicht liege ich da völlig falsch.

Ich habe nichts gefunden, um dies rechtlich schriftlich zu untermauern, deshalb hoffe ich sehr auf Hife vom Forum.
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#2

Ich sehe es genauso, dass eine Kündigung nur bei gegenseitigem Einverständnis möglich ist. Als Personalrat habt ihr ja die Möglichkeit euch Rechtsberatung zu holen. Sonst müsst ihr das machen.
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#3

Danke für die Antwort.

In BW gibt es eine einseitige Kündigungsfrist mit drei Monaten. Die Kündigung zur Dienstvereinbarung kam uns gelegen. Wir wollten sowieso eine neue. Aber die "Rücknahme der Kündigung" ist das Problem.

Wir haben nun die Rücknahme abgelehnt. Warten wir ab, was die Dienststelle daraus macht.... Rechtsberatung ist die nächste Möglichkeit.
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