Ist eine Anerkennung für ein 35 jähriges Dienstjubiläum für Angestellte gesetzlich geregelt? Land Sachsen - Anhalt.
Gesetzlich nicht, aber tariflich in § 23 Absatz 2 TV-L:
Beschäftigte erhalten ein Jubiläumsgeld bei Vollendung einer Beschäftigungszeit (§ 34 Absatz 3)
a) von 25 Jahren in Höhe von 350 Euro,
b) von 40 Jahren in Höhe von Euro 500 Euro.
Teilzeitbeschäftigte erhalten das Jubiläumsgeld in voller Höhe.