Dienstanweisungen
#1

Haben von unserem Chef Dienstanweisungen bekommen. Dazu möchte ich fragen, ob die so ok sind und ob es außer rechtlicher Schritte eine Möglichkeit gibt, da etwas zu unternehmen??

Tägliche Pause von 15 Minuten morgens mit reinarbeiten am Freitag, da haben wir normal um 12.30 Schluss, müssen da jetzt bis 13.30 arbeiten um Pause reinzuholen.

Dann soll eine Videoüberwachung in der Fahrzeughalle (Werkstatt) installiert werden und ausserhalb des Gebäudes zu unserem Schutz  ..

Und das Rauchen wenn man draussen arbeitet muss nun abgestempelt werden .... 


Bitte um Antworten ... Danke
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#2

Soweit der Chef die notwendigen Beteiligungen für die Diensteinweisung vorgenommen hat und er zu der Dienstanweisung berechtigt ist (oder sie von der zuständigen Stelle kommt und er sie weitergibt) sind die Anweisungen grundsätzlich ok. Anderes kann sich lediglich aus Vorgaben im Arbeitsvertrag ergeben. Oder es gegenläufige Betriebsvereinbarungen gibt, welche nicht angepasst wurden.

Bei der Ausgestaltung der Videoüberwachung sind verschiedene Details und die Beteiligung Personalrat zu beachten.

Rauchen ist keine Arbeitszeit. Gab es vorher eine Regelung, dass dies als Arbeitszeit gilt? Sonst wäre es ggf. schon vorher Arbeitszeitbetrug gewesen.
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#3

Bei uns gibt es keinen Personalrat...Das Rauchen wurde draussen bei Arbeit toleriert.
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#4

1. Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben. Ab 6 Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Pause, ab 9 Stunden Arbeit mindestens 45 Minuten; diese können in 15-Minuten-Blöcke aufgeteilt werden, und länger als 6 Stunden am Stück darf man nicht ohne Pause arbeiten. Wichtig: Pausen sind nicht bezahlte Erholungszeiten, müssen vorher festgelegt werden (z.B. Pausenkorridor) und gelten nicht für kurze Unterbrechungen wie Raucherpausen, die als Arbeitszeit zählen.
2. Raucherpusen sind keine Arbeitszeit.
3. Videoüberwachung ist grundsätzlich zulässig.
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#5

"Bei uns gibt es keinen Personalrat..."
Dann komm der Arbeitgeber sowas einseitig entscheiden. Ist halt die Entscheidung de Beschäftigten keinen Personalrat bilden zu wollen.

"Das Rauchen wurde draussen bei Arbeit toleriert."
Die Praxis darf der Arbeitgeber beenden. Wie die Vergangenheit rechtlich zu bewerten ist hängt davon ab in welcher Weise der Arbeitgeber dieses tolerieren vorgenommen hat. Aber wenn der Arbeitgeber es nur für die Zukunft ändert braucht man das nicht weiter zu betrachten.
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#6

(15.01.2026, 13:07)Gast schrieb:  1. Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben. Ab 6 Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Pause, ab 9 Stunden Arbeit mindestens 45 Minuten; diese können in 15-Minuten-Blöcke aufgeteilt werden, und länger als 6 Stunden am Stück darf man nicht ohne Pause arbeiten. Wichtig: Pausen sind nicht bezahlte Erholungszeiten, müssen vorher festgelegt werden (z.B. Pausenkorridor) und gelten nicht für kurze Unterbrechungen wie Raucherpausen, die als Arbeitszeit zählen.
2. Raucherpusen sind keine Arbeitszeit.
1. ist die Aussage "wie Raucherpausen" missverständlich. Zutreffend ist das unter 2. geschriebene. Raucherpausen von unter 15min gelten aber tatsächlich nicht als Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Das ist vermutlich mit der Aussage unter 1. gemeint.
Wichtig ist das mindestens vor 30/45min.. Der Arbeitgeber darf auch mehr Pausen anordnen.
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