Darf ich das als Sachbearbeiter ?
#1

Hallo zusammen,

ich bin Sachbearbeiter im Vertrieb TVN NRW.

Zu meinem Beruf gehört mittlerweile die Befüllung unsere Geldwechselautomaten für die Busfahrer.

Darf ich das einfach so machen oder kann ich da vielleicht was an meiner Lohngruppe schrauben lassen?

Werde momentan nach der Lohngruppe 8 bezahlt, diese Aufgabe ist allerdings nicht Bestandteil meiner Stellenbeschreibung. 


Danke schon mal für eure Tipps.
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#2

Wenn die Zeitanteile der Aufgabe zu einer Herabgruppierung führen (dürfte deutlich unter E8 eingeordnet sein) könntest du dich weigern. Bei einem Zeitanteil, der nicht die Eingruppierung berührt, dürfte es vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt sein. Dann kann der Arbeitgeber einseitig diese Aufgabe übertragen.
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#3

Super, Danke.

Wie sieht es denn mit den Sicherheitsbestimmungen aus?

Es geht ja um etwas mehr Geld und ich soll die Geräte alleine auffüllen.
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