Corona Sonderzahlung BW nicht für alle
#1

In Baden Württemberg erhielten die Beamten zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Coronakrise eine einmalige Coronasonderzahlung in Höhe von 1.300,00 €. Voraussetzung ist, dass das Dienstverhältnis am 1. November 2021 und ein Anspruch auf Dienstbezüge, auf Anwärterbezüge oder auf Unterhaltsbeihilfe mindestens an einem Tag in der Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 30. November 2021 bestanden hat. Die Stichtagsregelung hat zur Folge, dass die ältesten Bediensteten, die in Coronazeiten ihren Dienst verrichteten, jedoch vor dem 01.11.2021 in den Ruhestand versetzt wurden, keine Sonderzahlung erhalten, obwohl gerade diese zu den gefährdetsten Personen gehörten. Ist das nicht eine Verletzung der Fürsorgepflicht und zugleich eine Altersdiskriminierung?
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#2

Stichtagsregelungen sind regelmäßig zulässig und stellen ohne weitere Faktoren keine unzulässige Altersdiskriminierung da. Auch die Fürsorgepflicht führt nicht dazu, dass man die Sache anders hätte regeln müssen.
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