05.06.2024, 10:42
Bei uns wurde eine Stelle ausgeschrieben, in der in der Ausschreibung und in der Arbeitsplatzbeschreibung ein C1-Zertifikat in Englisch gefordert wird.
Bewerbungsgespräche wurden geführt und es wurde sich für einen Bewerber entschieden, dieser Bewerber kann jedoch nur ein B2-Zertifikat nachweisen. Der Betriebsrat hat der Eingruppierung aufgrund dessen nicht zugestimmt (TVÖD VKA E 11 Teil A allg. Tätigkeitsmerkmale). Die restlichen Bewerber können allerdings auch kein C1 nachweisen. Ist es dennoch eingruppierungsrelevant und kann zu einer "Herabgruppierung" führen oder hilft hier eine Begründung?
Danke vorab für Antworten!
Bewerbungsgespräche wurden geführt und es wurde sich für einen Bewerber entschieden, dieser Bewerber kann jedoch nur ein B2-Zertifikat nachweisen. Der Betriebsrat hat der Eingruppierung aufgrund dessen nicht zugestimmt (TVÖD VKA E 11 Teil A allg. Tätigkeitsmerkmale). Die restlichen Bewerber können allerdings auch kein C1 nachweisen. Ist es dennoch eingruppierungsrelevant und kann zu einer "Herabgruppierung" führen oder hilft hier eine Begründung?
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