Bezahlung bei der Wiedereingliederung
#1

Faktisch arbeitet man nur für Krankengeld. 
Was passiert mit den geleisteten Arbeitsstunden, die digital erfasst werden und gibt es die Möglichkeit einen Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber zu erhalten?

Insgesamt komme ich in meiner vierwöchigen Wiedereingliederungszeit auf 75 geleistete Arbeitsstunden, die weder bezahlt werden noch auf dem Arbeitszeitkonto landen.
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#2

"Insgesamt komme ich in meiner vierwöchigen Wiedereingliederungszeit auf 75 geleistete Arbeitsstunden, die weder bezahlt werden noch auf dem Arbeitszeitkonto landen."
Das entspricht der rechtlichen Regelung. Du bekommst ja auch weiter Krankengeld, was mehr ist als die Bezahlung der 75 h. Wenn es Arbeitswochen wären, würden die 76h zu einem empfindlichen Minus um Arbeitszeitkonto führen.

"gibt es die Möglichkeit einen Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber zu erhalten?"
Faktisch nicht. Theoretisch kann der Arbeitgeber diesen freiwillig zahlen. Insbesondere im öffentlichen Dienst sind die Hürden für solche freiwilligen Leistungen sehr hoch.

Ein Anspruch gegen die Krankenkasse besteht regelmäßig nicht. In bestimmten Konstellationen kann ein Anspruch gegen die Rentenversicherung bestehen. Dafür muss die Eingliederung im Kontext einer ReHa durch die Rentenversicherung stehen. Ggf. sind weitere Details zu beachten.
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