Bewertung eigener Arbeitsplatz - Höhergruppierung
#1

Hallo liebe Leser,

ich arbeite seit nicht all' zu langer Zeit im öffentlichen Dienst (Kommune).

Hätte ich nicht ein Gespräch gehört, würde ich mit meiner Bezahlung zufrieden sein. 

Frage:
Woher weiß ich, welche Entgeltstufe auf meinem Arbeitsplatz passt (leider unwissend, da ich vorher keine Berührungen im öffentlichen Dienst hatte)?

Was benötige ich, um einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen um auch Nachweise erbringen zu können?

Vorab vielen Dank.

Jilli
Zitieren
#2

"Woher weiß ich, welche Entgeltstufe auf meinem Arbeitsplatz passt (leider unwissend, da ich vorher keine Berührungen im öffentlichen Dienst hatte)?"
Entgeltstufe meint Entgeltgruppe oder ist die Stufenzuordnung gemeint?
Wenn man von Eingruppierung ausgeht:
In dem du dir ggf. unter zur Hilfenahme Dritter eine eigene Meinung zur zutreffenden Eingruppierung für die übertragenen Tätigkeit bildest.

"Was benötige ich, um einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen um auch Nachweise erbringen zu können?"
Ein Antrag ist im Regelfall tariflich nicht vorgesehen. Anträge gibt es teilweise bei Änderungen der Eingruppierungsregelungen.

Soweit ein Antrag an dem Arbeitgeber auf Überprüfung der Eingruppierung gemeint ist. auch dieser ist rechtlich nicht vorgesehen. Es gibt aber Behörden wo es üblich ist. Zu den Rahmenbedingungen kann man ggf. Personalrat, Vorgesetzte oder Personalreferat fragen. Ein Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung sichert keine Ansprüche und unterbricht nicht die tarifliche Ausschlussfrist. Ggf. sollte gleichzeitig auch die entsprechende Bezahlung eingefordert werden (wofür man eine Zielrichtung für die Eingruppierung angeben müsste. Ggf. auch hilfsweise mehrere.)

Soweit damit ein Antrag auf Übertragung höherwertige Tätigkeiten gemeint ist. Hierzu wäre mit dem Vorgesetzten zu sprechen. Im Regelfall wird dieser eine solche ggf. anregen können. Allerdings braucht es dafür freie Wertigkeiten. Wie die Spielregeln bei euch in der Behörde sind wäre ggf. bei den oben schon genannten Akteuren zu erfragen. Sinnvoll kann es auch sein PR und Vorgesetzen anzusprechen.

Ansonsten ist der sinnvollste Weg in eine höhere Entgeltgruppe die Bewerbung auf entsprechende Stellen.
Zitieren
#3

Ein wichtiger Punkt ist erstmal eine aussagefähige Stellenbeschreibung. Diese regelt im Normalfall was getan werden soll und darf. Diese Tätigkeiten werden Anhand von Kriterien  des TVöD bewertet und es ergibt sich eine Entgeltgruppe. Dazu kommt dann noch die jeweilige Erfahrungsstufe. 

Sollten die Tätigkeiten dauerhaft von der Stellenbeschreibung abweichen, ist eine neue Stellenbeschreibung zu fertigen. Eine anlasslose Überprüfung ist nicht vorgesehen, nur wenn sich das Aufgabengebiet durch Wegfall oder neue Aufgaben geändert hat.

Es ist etwas kompliziertes Thema um es kurz hier im Forum zu erläutern, aber man kann es mit etwas nachlesen gut selber bewerten. Ob diese eigene Bewertung bestand hat, müsste man dann mit dem Arbeitgeber klären. Ansonsten Gewerkschaft einschalten, wenn man Mitglied ist.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Bewertung Sachbearbeitung Kindertagesstätten
- LOB Bewertung
- Anspruch auf Arbeitsplatz nach Elternzeit

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers