Bewerbung auf eine Ausbildung zum 01.08.2021
#1

Sehr geehrte Forenmitglieder und Mitlesende,

ich habe mich auf eine Ausbildung zum Industriekaufmann am 01.08.2021 bei den Stadtwerken beworben.
Ich habe vor über zwei Wochen eine Mail erhalten, dass ich im Bewerberkreis vorgemerkt wurde. Nun würde ich gerne wissen, ob es unhöflich wäre mal freundlich nachzufragen wie es mit meiner Bewerbung aussieht. Denn ich weiß, dass eine Bewerbung im "Öffentlichen Dienst" etwas länger dauert, da die Rechtslage eine andere ist, als in der freien Wirtschaft. Jedoch bin ich in einer Dilemma Situation und müsste am Besten schnellstmöglich wissen, ob ich noch im "rennen bin".

Meint Ihr ich verbau mir da was, wenn ich da mal nachfrage?

Wichtige Info:
Die Ausbildungsstelle wurde Anfang März neu ausgeschrieben.

Mfg
Zitieren
#2

Welche Bewerbungsfrist wurde angegeben?

Zwei Wochen ist keine sehr lange Zeit.

Handelt es sich bei den Stadtwerken tatsächlich um öffentlichen Dienst? Viele Stadtwerke sind privatrechtlich organisiert.

Es schadet nichts nachzufragen. Aber eine Strategie wo man sich von einer Bewerbung abhängig macht ist nicht sehr zielführend.
Zitieren
#3

Vielen Dank für die schnelle Antwort Smile

Bewerbungsfrist wurde keine Angegeben.

Stimmt zwei Wochen sind gerade mal 10 Werktage, in der Regel sagt man ab dem 15. Werktag kann man sich mal freundlich erkundigen.

Die Stadt ist Alleingesellschafter. Also würde ich sagen, dass das öffentlicher Dienst ist.

,, Aber eine Strategie wo man sich von einer Bewerbung abhängig macht ist nicht sehr zielführend." Nun das Stimmt, aber das Dilemma ist wie folgt, ich habe schon eine Zusage von einem anderen Unternehmen, welches mir auch passt, aber die Stadtwerke würden noch besser passen (z.B Standort). Bei dem Unternehmen möchte ich nicht, dass der Eindruck von Dessinteresse entsteht...wenn ich Zeit schinde...und bei den Stadtwerken weiß ich nicht einmal ob es sich noch um Tage, Wochen oder sogar Monate handelt bis ich mehr weiß Icon_rolleyes
Zitieren
#4

Grundsätzlich kann man eine Zusage später noch widerrufen.

Üblicherweise sind privatrechtlich organisierte Gesellschaften (auch wenn im Eigentum einer Kommune) nicht als öffentlicher Dienst anzusehen. Nur wenn die Stadtwerke öffentlich-rechtlich organisiert sind wären sie als öffentlicher Dienst anzusehen. Eine eigene Interpretation von öffentlicher Dienst im Vorstellungsgespräch nicht unbedingt von Vorteil. Es sei denn du kannst die Sicht gut begründen.
Zitieren
#5

(26.04.2021, 13:02)Gast schrieb:  Grundsätzlich kann man eine Zusage später noch widerrufen.

Üblicherweise sind privatrechtlich organisierte Gesellschaften (auch wenn im Eigentum einer Kommune) nicht als öffentlicher Dienst anzusehen. Nur wenn die Stadtwerke öffentlich-rechtlich organisiert sind wären sie als öffentlicher Dienst anzusehen. Eine eigene Interpretation von öffentlicher Dienst im Vorstellungsgespräch nicht unbedingt von Vorteil. Es sei denn du kannst die Sicht gut begründen.

Das sehe ich anders. Wenn die Stadt Alleingesellschafterin ist und der TV-V Anwendung findet, handelt es sich nach meiner Einschätzung auch um Öffentlichen Dienst. Der TV-V wird ja auch gemeinsam mit dem TVöD verhandelt.

Tom
Zitieren
#6

Es liegt in der Natur des TV-V, dass er nicht für den öffentlichen Dienst gilt. Voraussetzung ist ja gerade dass er unter das Betriebsverfassungsgesetz fällt. Nur weil der Tarifvertrag zusammen verhandelt wird ist es noch nicht öffentlicher Dienst.

Siehe BetrVG
"§ 130 Öffentlicher Dienst
Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verwaltungen und Betriebe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts."

Natürlich steht es dir frei Begriffe anders zu definieren als in den Gesetzen. Aber sinnvoll ist sich an den rechtlichen Sprachgebrauch zu orientieren.
Zitieren
#7

(26.04.2021, 13:02)Gast schrieb:  Grundsätzlich kann man eine Zusage später noch widerrufen.

Üblicherweise sind privatrechtlich organisierte Gesellschaften (auch wenn im Eigentum einer Kommune) nicht als öffentlicher Dienst anzusehen. Nur wenn die Stadtwerke öffentlich-rechtlich organisiert sind wären sie als öffentlicher Dienst anzusehen. Eine eigene Interpretation von öffentlicher Dienst im Vorstellungsgespräch nicht unbedingt von Vorteil. Es sei denn du kannst die Sicht gut begründen.
Okay alles klar. Das kann ich ja über Umwege erfragen  Icon_biggrin
Ich kann ja das eine tun ohne das andere zu lassen...also gebe ich meine Zusage für den Ausbildungsplatz bei dem Unternehmen und hoffe inständig, dass sich die Stadtwerke sich bei mir melden oder ich frage zum Ende dieser Woche nach. Wisst ihr es ist ja praktisch so, dass ich "alles" von den Stadtwerken abhängig mache, theoretisch möchte ich einfach meine Möglichkeiten ausschöpfen und dabei keine Chance ungenutzt lassen.
Was wäre das Leben langweilig ohne ein wenig zu Pokern und auf Risiko zu gehen. Wobei ich zugeben muss es wäre mir lieber, wenn es sich dabei nicht um meinen Ausbildungsplatz handeln würde Icon_cheesygrin
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.





NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers