Beurteilung nach BVVD in Berlin für Angestellte
#1

Hallo an Alle,

in meiner Diensstelle sollen dienstliche Beurteilungen nach dem AV BVVD erstellt werden. Wir sind alle Angestellte. Allerdings hat unsere Leitung nicht vorher mit dem PR, FV oder VdS gesprochen. Es wurde einfach veranlasst und dem PR zur Kenntnis vorgelegt. Leider konnte mir bisher noch keiner beantworten, ob nicht vorher eine DV vereinbart werden müsste, da zwar einige Teile analog anzuwenden sind, aber diese auf recht wackeligen rechtlichen Beinen steht.

Ich hoffe es kann mir jemand eine konkrete Antwort geben.

Danke
Mumie
Zitieren
#2

Hallo Mumie

1. Tipp, siehe hier: http://www.personalabteilung.hu-berlin.d...-antworten

2. Wende dich mal an den Hauptpersonalrat! ( http://www.berlin.de/hpr/ )

Mehr kann ich leider nicht für dich tun!

Strassenbahner
Zitieren
#3

Guten Morgen,

ich habe eine Frage. Was ist denn BVVD? Sagt mir so ad hoc nichts.

Gruß
Auenlandbewohnerin
Zitieren
#4
Shy 

Hallo Auenlandbewohnerin:-)

Es handelt sich dabei um die Vorschriften über die Beurteilung der Beamten des Verwaltungsdienstes (AV BVVD) bzw. die Ausführungsbestimmungen dazu. Die Stichworte "Leistungsbeurteilung" und/oder "Leistungsentgelt" sagen Dir sicher etwas. Mit dem TVöD hat dieser Unfug hauptsächlich Einzug bei den tariflich Beschäftigten, also bei den Leuten mit Arbeitsverträgen, gehalten. Die Personalvertretungen waren quasi gezwungen, mit den Dienststellenleitungen Dienstvereinbarungen zusammen zu zimmern, nach denen dann die Kohle, die allen Kolleginnen/Kollegen im Vorfeld schon abgezockt wird, später dann, sofern man Glück hat, als "Nasenprämie", die natürlich schön zu versteuern ist, für übergebührliches Engagement ausgezahlt bekommt. In den meisten Fällen läuft das über eine systematische Leistungsbewertung des jeweiligen Mitarbeiters. Irgendwelche Superschlauen haben dafür bestimmte Vordrucke erfunden und die besagten Bestimmungen geben vor, wie die Dinger aussehen müssen. Ich hoffe, ich konnte Dir damit weiterhelfen.
Glück auf:-) Hägar
Zitieren
#5

Hallo Häger!
Danke für die Antwort.
Bei "uns" im TV-L wurde ja das Leistungsentgelt abgeschafft. Zur gleichen Zeit gab es eine Lohnerhöhung. Ganz groß angepriesen von Verdi. Nur dass das ganze unterm Strich mit diversen anderen Dingen eine +/- 0 Rechnung war, hat keinen groß weiter gestört.
naja... ich persönlich halte das Leistungsentgelt und die Vereinbarung dazu für schwer durchsetzbar. Soviel objektive Augen, die man für eine solche Beurteilung bräuchte, gibt es gar nicht.
Gruß
Die Auenlandbewohnerin
Zitieren
#6

Hallo Leute,

tja, mein Problem ist, dass es bereits in Berlin Dienstvereinbarungen über die analoge Übernahme des BVVD gibt. Da wir ja in den TV-L gehen gibt es somit keine Leistungsbeurteilung. Ich habe zwar im Intranet einiges über das Beurteilungswesen nach BVVD gefunden, aber ist nicht vorher der örtliche PR zur Mitwirkung heranzuholen?
Ich werde mich, wie geraten, an den HPR wenden. Mir liegen zur Zeit einige Bewerbungen mit den entsprechenden Beurteilungsformularen nach BVVD vor und auch welche mit Zwischenzeugnis. Im Gremium wurde daher lange diskutiert, ob das Verfahren dadurch nicht gefährdet wird, dass keine Vergleichbarkeit hergestellt werden kann.

Gruß
Mumie
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Über die Personalvertretung beschweren (Berlin)
- Personalrat Berlin Mitte für Schulhausmeister
- Wem ist das Sekretariat des Personalrates in Berlin unterstellt?

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers