21.10.2015, 14:56
Hallo,
ich recherchiere schon eine ganze Weile meine Frage im Internet und habe noch keine Antwort gefunden, vielleicht ist ja jemand in diesem Forum schon mal mit dem Problem konfrontiert worden.
Ich bin Beamter der Landespolizei und A11 besoldet. Vor 3 Jahren habe ich mich auf einen A12 bewerteten Dienstposten beworben, habe den Zuschlag erhalten und übe die höherdotierte Tätigkeit seit dem aus. Vor 1,5 Jahren bin ich im Rahmen der Regelbeurtelung in der Vergleichsgruppe der A12 Dienstposteninhaber (also derjenigen, die wie ich beförderungsfähig waren) verglichen und beurteilt worden. Meine Beurteilung lag im Bereich "Gut" zwischen 11 und 12 Punkten. In der Folge ist ein Ranking erstellt worden und die Kollegen, die vor mir im Ranking waren, sind in den letzten 1,5 Jahren auch nach A12 befördert worden. Nun wurden in dieser Zeit in unserer Behörde weitere Dienstposten A12 besetzt die durch Abgänge frei geworden sind. Darauf haben sich A11 besoldete Kollegen beworben, die vorher auf einem A11 dotierten "gesessen" haben, also auch auf diesen und in dieser Vergleichsgruppe beurteilt wurden. Da diese A12 Posten sehr begehrt sind haben auch nur die Kollegen in den Auswahlverfahren eine Chance, die sehr gute Beurteilungen haben. Das hat zur Folge, dass diese mich im Ranking überholen, da vor jeder Beförderungrunde anhand der Beurteilungen eine neue Rankingliste erstellt wird. Und hier stellt sich mir konkret die Frage, ob diese Beurteilungen 1:1 vergleichbar sind, da ich ja bereits auf dem höherdotierten Posten und in einer anderen Vergleichsgruppe beurteilt wurde. Laut meiner Behörde zählt einzig der blanke Wert der Beurteilung ohne Berücksichtigung der beschriebenen Umstände. Hat jemand ein ähnliches Problem gehabt und wie ist er damit umgegangen bzw. welche Lösungen gibt es.
Ich war natürlich auch schon beim Anwalt. Das hilft erstmal auch nicht weiter, da gehts dann sofort um Klagen vor dem Verwaltungsgericht mit ungewissem Ausgang, da die allgemeine Rechtsauffassung wohl die meiner Behörde ist. Für Hinweise bzw. Anmerkungen beganke ich mich.
ich recherchiere schon eine ganze Weile meine Frage im Internet und habe noch keine Antwort gefunden, vielleicht ist ja jemand in diesem Forum schon mal mit dem Problem konfrontiert worden.
Ich bin Beamter der Landespolizei und A11 besoldet. Vor 3 Jahren habe ich mich auf einen A12 bewerteten Dienstposten beworben, habe den Zuschlag erhalten und übe die höherdotierte Tätigkeit seit dem aus. Vor 1,5 Jahren bin ich im Rahmen der Regelbeurtelung in der Vergleichsgruppe der A12 Dienstposteninhaber (also derjenigen, die wie ich beförderungsfähig waren) verglichen und beurteilt worden. Meine Beurteilung lag im Bereich "Gut" zwischen 11 und 12 Punkten. In der Folge ist ein Ranking erstellt worden und die Kollegen, die vor mir im Ranking waren, sind in den letzten 1,5 Jahren auch nach A12 befördert worden. Nun wurden in dieser Zeit in unserer Behörde weitere Dienstposten A12 besetzt die durch Abgänge frei geworden sind. Darauf haben sich A11 besoldete Kollegen beworben, die vorher auf einem A11 dotierten "gesessen" haben, also auch auf diesen und in dieser Vergleichsgruppe beurteilt wurden. Da diese A12 Posten sehr begehrt sind haben auch nur die Kollegen in den Auswahlverfahren eine Chance, die sehr gute Beurteilungen haben. Das hat zur Folge, dass diese mich im Ranking überholen, da vor jeder Beförderungrunde anhand der Beurteilungen eine neue Rankingliste erstellt wird. Und hier stellt sich mir konkret die Frage, ob diese Beurteilungen 1:1 vergleichbar sind, da ich ja bereits auf dem höherdotierten Posten und in einer anderen Vergleichsgruppe beurteilt wurde. Laut meiner Behörde zählt einzig der blanke Wert der Beurteilung ohne Berücksichtigung der beschriebenen Umstände. Hat jemand ein ähnliches Problem gehabt und wie ist er damit umgegangen bzw. welche Lösungen gibt es.
Ich war natürlich auch schon beim Anwalt. Das hilft erstmal auch nicht weiter, da gehts dann sofort um Klagen vor dem Verwaltungsgericht mit ungewissem Ausgang, da die allgemeine Rechtsauffassung wohl die meiner Behörde ist. Für Hinweise bzw. Anmerkungen beganke ich mich.