Betriebsrente und RV (Beitragserstattung)
#1

Guten Tag,

ich habe 08/2016 eine Ausbildung in einer Kommunalverwaltung angefangen.
06/2019 habe ich diese abgeschlossen und noch bis 07/2021 in der Verwaltung als Sachbearbeiterin gearbeitet.

In dieser Zeit habe ich in die Kommunale Zusatzversorgungskasse M-V eingezahlt, die Beträge wurden direkt von meinem Gehalt abgezogen.

Da ich jetzt im August eine neue Ausbildung im Beamtenverhältnis beginne, frage ich mich ob man das bereits eingezahlte Geld auszahlen lassen kann. 
Dieselbe Frage stellt sich auch für die Rentenversicherung.

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
Zitieren
#2

Bezüglich der gesetzlichen Rente gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Beitragserstattung. Meines Wissens musst du dazu aber Beamtin auf Lebenszeit sein; du könntest ja immer noch die Ausbildung abbrechen, nicht bestehen oder hinterher als Angestellte beschäftigt werden. Allerdings könnte es sein, dass du bereits zu lange rentenversichert warst. Du solltest dich ggf. direkt bei der Rentenversicherung beraten lassen.

Auch bei der ZVK gibt es eine Versicherungsdauer von m. W. 5 Jahren, nach deren Überschreiten eine Rückerstattung nicht möglich ist.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers