Betriebsausfall im Gleitzeitmodell
#1

Hallo,
wie in vielen Unternehmen gab es am vergangenen Freitag auch bei uns im Krankenhaus einen kompletten EDV-Ausfall. Die Mitarbeiter der Verwaltung wurden nach Hause geschickt.
Nun meine Frage:
Schließt das Gleitzeitmodell der Arbeitszeit einen Annahmeverzug des Arbeitgebers nach BGB 613 (glaube ich) dann grundsätzlich aus. Und somit muss dann der Arbeitnehmer das Risiko tragen und die Stunden für den Ausfall nacharbeiten?
Für ein paar Antworten wäre ich sehr dankbar.
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#2

"Schließt das Gleitzeitmodell der Arbeitszeit einen Annahmeverzug des Arbeitgebers nach BGB 613 (glaube ich) dann grundsätzlich aus."
Nein

"Und somit muss dann der Arbeitnehmer das Risiko tragen und die Stunden für den Ausfall nacharbeiten?2
Kommt auf die Details an. Dabei spielt eine Rolle wie das "nach Hause geschickt" konkret aussah.
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#3

Den Mitarbeitern wurde gesagt, dass keiner genau sagen kann, wann die EDV wieder funktioniert. Und da dementsprechend keiner in der Verwaltung mehr arbeiten konnte und es auch keine Alternativen zum Arbeiten gibt, können die Mitarbeiter nach Hause gehen. Im selben Atemzug wurde mitgeteilt,  dass die Stunden nachgearbeitet werden müssen, da man ja im Gleitzeitmodell arbeitet. Und dies kann man dann auch verlangen.
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#4

"können die Mitarbeiter nach Hause gehen."
Das ist keine Weisung nach Hause zu gehen. Deshalb kein Annahmeverzug. Nur bei ausdrücklicher Weisung nach Hause zu gehen wäre Annahmeverzug eingetreten.
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#5

Ich habe mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt.
Die MA wurden explizit nach Hause geschickt.  (Ihr müsst gehen und dürft nicht bleiben, da nicht sichergestellt ist, dass die EDV wieder an diesem Tag funktioniert).
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#6

Dann ist es Annahmeverzug durch den AG und somit sein Problem.
Die Stunden müssen nicht nachgearbeitet werden.
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#7

Vielen Dank für eure Antworten.
Weiß zufällig jemand, ob man irgendwo etwas gesetzliches findet? Gerade in Bezug auf die Gleitzeit.
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