24.07.2024, 10:35
Hallo,
wie in vielen Unternehmen gab es am vergangenen Freitag auch bei uns im Krankenhaus einen kompletten EDV-Ausfall. Die Mitarbeiter der Verwaltung wurden nach Hause geschickt.
Nun meine Frage:
Schließt das Gleitzeitmodell der Arbeitszeit einen Annahmeverzug des Arbeitgebers nach BGB 613 (glaube ich) dann grundsätzlich aus. Und somit muss dann der Arbeitnehmer das Risiko tragen und die Stunden für den Ausfall nacharbeiten?
Für ein paar Antworten wäre ich sehr dankbar.
wie in vielen Unternehmen gab es am vergangenen Freitag auch bei uns im Krankenhaus einen kompletten EDV-Ausfall. Die Mitarbeiter der Verwaltung wurden nach Hause geschickt.
Nun meine Frage:
Schließt das Gleitzeitmodell der Arbeitszeit einen Annahmeverzug des Arbeitgebers nach BGB 613 (glaube ich) dann grundsätzlich aus. Und somit muss dann der Arbeitnehmer das Risiko tragen und die Stunden für den Ausfall nacharbeiten?
Für ein paar Antworten wäre ich sehr dankbar.