Beteiligung im Bewerbungsverfahren
#1

Hallo,

Wir erarbeiten gerade neue Leitlinien zum Stellenbesetzungsverfahren. Meine Frage lautet:
Ist der Personalrat schon im Auswahlverfahren des Bewerbungseingangs zu beteiligen? Soll oder muss er die Unterlagen vor Einladung an den Bewerbenden sichten?
Unsere Dienststelle unterliegt dem HPVG.

Vorab schon mal eine Danke an alle, die antworten werden.
Gruß Stefanie
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#2

Hallo,
ein Blick in das entsprechende Gesetz genügt. Ich komme nicht aus Hessen. Schau mal unter § 62 Absatz 3 HPVG.
Liebe Grüße und viel Erfolg!
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