Bestätigung von Briefeingang
#1

Muß die öffentliche Stelle den Eingang eines Briefes schriftlich bestätigen, wenn jemand den Brief persönlich abgibt statt per Einschreibbrief zu übersenden? Welches ist die Rechtsgrundlage?

Danke
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#2

Es kommt darauf an was es für ein Brief ist und auf die Umstände im Einzelfall.
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#3

Interessante Frage. Mir ist keine Rechtsgrundlage bekannt, die eine Pflicht auferlegt, den Eingang eines Briefes zu bestätigen.

Wenn der Absender eines Briefes aber eine Eingangsbestätigung wünscht, geben wir diese auch ab. Ich denke das ist auch Standard als Behörde.

Udo
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#4

Mit dem Brief wurden Anträge gestellt. Meines Erachtens muß die Verwaltung den Eingang von Anträgen bestätigen.
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#5

Es kann eine Art Selbstverpflichtung der Behörde geben, eingegangene Anträge schriftlich zu bestätigen.

Das kann in der Allgemeinen Geschäftsanweisung (abgekürzt AGA / ADGA / DGA) geregelt werden.

Das ist eine verbindliche innerdienstliche Vorschrift (Verwaltungsvorschrift).

Udo
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