Besoldungsgruppe bei Dienstellenwechsel
#1

Hallo, bei einem Wechsel des Dienstherren (von kommunal zum Land) soll ich eine Besoldungsgruppe niedriger als bisher eingestuft werden. Ist das möglich?
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#2

Ja. Dies geht grundsätzlich nicht gegen den Wunsch des Beamten. Wenn der Beamte es will, spricht nichts dagegen, wenn beide Dienstherren damit einverstanden ist.
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#3

Es gibt keinen Anspruch darauf die selbe Besoldung bei Dienstherr B zu bekommen, wie bei Dienstherr A. Dann Wechsel halt nicht wenn dir die Besoldung nicht passt? Vielleicht gibt es auch bei Dienstherr B keine freie Stelle aktuell? Alles Sachen, die man in einem Vorstellungsgespräch abklärt.
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#4

(31.03.2025, 05:59)Gast schrieb:  Ja. Dies geht grundsätzlich nicht gegen den Wunsch des Beamten. Wenn der Beamte es will, spricht nichts dagegen, wenn beide Dienstherren damit einverstanden ist.

Woraus beziehst du diese Information? Es muss eine freie Stelle mit der passenden Besoldung beim neuen Dienstherren vorhanden sein und der Bewerber muss die Voraussetzungen erfüllen. Wenn die Stelle niedriger bewertet ist als beim vorherigen Dienstherren ist man ja nicht gezwungen zu wechseln. Neuer Dienstherr, neues Glück
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#5

(08.04.2025, 11:40)Gast schrieb:  
(31.03.2025, 05:59)Gast schrieb:  Ja. Dies geht grundsätzlich nicht gegen den Wunsch des Beamten. Wenn der Beamte es will, spricht nichts dagegen, wenn beide Dienstherren damit einverstanden ist.

Woraus beziehst du diese Information? Es muss eine freie Stelle mit der passenden Besoldung beim neuen Dienstherren vorhanden sein und der Bewerber muss die Voraussetzungen erfüllen. Wenn die Stelle niedriger bewertet ist als beim vorherigen Dienstherren ist man ja nicht gezwungen zu wechseln. Neuer Dienstherr, neues Glück

Genau das ist die Aussage. Ja man kann nach dem Wechel in einer niedrigeren Besoildungsgruppe sein. Aber ein Wechsel mit einer niedrigeren Besoldungsgruppe kann nur auf Initiative des Beamten erfolgen.
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