Beschlussfassung Gruppenangelegenheit wenn diese Gruppe nicht anwesend ist
#1

Moin Moin,

ich habe mal eine Frage, weil ich mit meiner Meinung im Moment allein stehe.

Folgendes:
Ein Personalrat besteht aus drei Gruppen. Bei einer Sitzung soll eine Angelegenheit der Gruppe beschlossen werden, die nur mit zwei Mitgliedern im Plenum vertreten ist. Beide Mitglieder sind nicht bei der Sitzung nicht anwesend.
Der Personalrat an sich ist aber Beschlussfähig, weil 50% der Mitglieder bei der Sitzung anwesend sind.

Meiner Meinung nach kann in dieser Gruppenangelegenheit kein Beschluss gefasst werden, da gem. § 38 (2) BPersVG nur die Angehörigen einer Gruppe an der Beschlussfassung teilnehmen dürfen, in deren Zuständigkeit dieses fällt.
Wenn die Gruppe nicht anwesend ist, kann kein Beschluss gefasst werden. Somit entweder außerordentliche Sitzung mit der dann hoffentlich anwesenden Gruppe, oder die  (ich nenne es mal) "stille Zustimmung" aufgrund versäumter Frist.
Sehe ich das richtig? Es wird hier die Meinung vertreten, dass in diesem Fall das Plenum den Beschluss fassen würde.

Danke Für die Antworten im Voraus!
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#2

Hallo,
ich zitiere mal aus der Kommentierung unseres PVG (BayPVG).

In diesem Fall sind Beratung und Beschlussfassung auszusetzen und ggf. auf eine neue Sitzung zu vertagen. Angesichts der kurzen Fristen ist es in diesem Fall durchaus denkbar, dass der PR sich innerhalb der gesetzten Frist zu einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit nicht äußern kann mit der Folge, dass die von der Dienststelle beabsichtigte Maßnahme als gebilligt gilt.
Fehlt es an einer ausreichenden Zahl von Bewerbern auf ihrer Liste und somit an möglichen Ersatzmitgliedern, so begibt sie sich damit des gesetzl. Schutzes und läuft Gefahr, dass im Fall der Verhinderung ihrer Gruppenvertreter eine angemessene Interessenwahrung im PR nicht mehr möglich ist.

Beschlüsse die ohne die Gruppenmitglieder gefasst wurden sind unwirksam.

Das heißt du liegst mit deiner Vermutung richtig. Zumindest wäre es in Bayern so. Hat diese Gruppe keine Ersatzmitglieder?

Gruß
Roland
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#3

Danke für die Bestätigung!

Die Gruppe ist nur mit zwei Mitgliedern vertreten. Dazu kommt ein Ersatzmitglied, was aber im Moment auch nicht im Dienst ist. Daher ist es in dem Bereich etwas "sehr dünn".

Aber wie gesagt, vielen Dank!
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#4

(13.10.2016, 08:29)Gast schrieb:  Danke für die Bestätigung!

Die Gruppe ist nur mit zwei Mitgliedern vertreten. Dazu kommt ein Ersatzmitglied, was aber im Moment auch nicht im Dienst ist. Daher ist es in dem Bereich etwas "sehr dünn".

Aber wie gesagt, vielen Dank!

In NRW ist es etwas anders geregelt. Dort wird über Angelegenheiten, die lediglich die Angehörigen einer Gruppe betreffen, vom PR gemeinsam beraten und beschlossen, sofern die Mehrheit der Mitglieder der betreffenden Gruppe nicht widerspricht; bei Widerspruch beschließen nur die Mitglieder der Gruppe.
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#5

Moin Moin,

so wie es in NRW ist es hier nicht. Aber ich glaube, dass ich die "Leute" nun etwas überzeugen konnte
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