02.11.2020, 10:58
Hallo,
ich hätte eine Frage zur Mitbestimmung, wenn sich der Beschäftigungsumfang ändert.
Wir (der Personalrat) sind davon überzeugt, dass es mitbestimmungspflichtig ist, wenn sich der Beschäftigungsumfang eines Mitarbeiters ändert. Unser Dienstherr sagt, er darf das ohne uns entscheiden. Es ist doch eine erhebliche Änderung des Arbeitsvertrages, wenn sich der Beschäftigungsumfang z. B. von 20 auf 50 Prozent erhöht.
Kann mir hierzu jemand Tipps geben?
Grüße
PR
ich hätte eine Frage zur Mitbestimmung, wenn sich der Beschäftigungsumfang ändert.
Wir (der Personalrat) sind davon überzeugt, dass es mitbestimmungspflichtig ist, wenn sich der Beschäftigungsumfang eines Mitarbeiters ändert. Unser Dienstherr sagt, er darf das ohne uns entscheiden. Es ist doch eine erhebliche Änderung des Arbeitsvertrages, wenn sich der Beschäftigungsumfang z. B. von 20 auf 50 Prozent erhöht.
Kann mir hierzu jemand Tipps geben?
Grüße
PR
