31.07.2024, 14:55
Hallo zusammen.
Merkwürdigerweise findet man viele Diskussionen darüber, die in die Richtung gehen, keine Bereitschaft machen zu müssen bzw. was dort rechtens ist oder nicht, aber nicht ansatzweise was von meinem Anliegen, welches genau in die andere Richtung geht.
Ein Betrieb in unserer Kommune hat Bereitschaftsdienst. 365 Tage im Jahr, immer nach Beendigung der Regelarbeitszeit des Betriebs, sowie natürlich an Wochenenden und Feiertagen.
In welcher Form (stunden- bzw. tagemäßig) der Dienst jetzt abgehalten wird, spielt jetzt keine wichtige Rolle. Fakt ist aber: Die Mitarbeiter sind zufrieden mit dem Rhythmus, wie sie die Dienste leisten und stundentechnisch und finanziell ist das auch im TVöD-Konformen Bereich. Hier gibt es null Probleme.
Eine Rolle spielt jetzt aber folgendes, was ich mal mit fiktiven Zahlen darstelle:
Der betreffende Betrieb hat jetzt 20 Mitarbeiter. Alle mit der gleichen Qualifikation, alle mit den gleichen Aufgaben zur Regelarbeitszeit und dementsprechend mit dem gleichen Vertrauen vom Vorarbeiter, Sachgebietsleiter o.ä. ausgestattet.
Für den Bereitschaftsdienst "ausgewählt" sind 10 feste Leute. Diese 10 machen Bereitschaft, die anderen nicht. Das scheint auch kein Problem zu sein, denn es ist gut möglich, dass letzte 10 froh sind, diesen Dienst nicht machen zu müssen. Naja, oder doch eher 9 Leute.
Einer möchte jetzt Bereitschaftsdienste machen, was aber von seiner Leitung abgelehnt wird. Hauptgrund: Man habe feste Mitarbeiter für die Bereitschaft.
Auf die Nachfrage, wo das Problem sei, elf statt zehn Leute auf den Dienstplan zu schreiben, gab es keine adäquate Antwort. Am Ende der versuchten Argumentation wollte man dem Mitarbeiter sogar die Qualifikation (nicht belegbar) für den Bereitschaftsdienst absprechen. Geht aber schlecht, weil er (belegbar) zu den Regelarbeitszeiten genau die Tätigkeiten, die ihm auch in seiner Bereitschaft erwarten würden, ohne Probleme abliefert und ihm sein Vorgesetzter da auch alles zutraut.
Meine Fragen dazu:
Info: Es scheint bei der Einführung der Bereitschaftszeiten vor vielen Jahren, so wie sie jetzt abgeleistet werden, keine Dienstvereinbarung, kein Interessenbekundungsverfahren oder ähnliches für die Mitarbeiter gegeben zu haben. Zumindest ist bis jetzt nichts auffindbar. Also alles momentan völlig schwammig, warum wer jetzt Bereitschaften macht und wer nicht und warum damals wie entschieden worden ist. Selbst die Mitarbeiter, die Bereitschaft machen, wissen nicht mehr so wirklich, wie sie dazu gekommen sind: "Wir haben dann irgendwann den Bereitschaftsdienst gemacht."
Scheinbar hat die Dienststelle bzw. mind. ein Abteilungsleiter, nach Stand jetzt, hier irgendwie eigenmächtig was auf die Beine gestellt, was bis dato auch keine Probleme gemacht hat. Es war wohl bisher auch kein Problem, wenn ein Mitarbeiter KEIN Bereitschaftsdienst mehr machen wollte. Da war dann, nach Auskunft der Mitarbeiter, einfach ein anderer auf der Liste. Das soll bis jetzt in den letzten 10 Jahren aber nur sehr selten vorgekommen sein! Wohl aber auch wieder nach Nasenprinzip. Es störte bisher nur einfach niemanden.
Durchaus denkbar, dass die bestehenden Bereitschaftsmitarbeiter "Verstärkung" gar nicht so gerne sehen werden, weil dadurch ja für sie die Bereitschaftsanteile weniger werden. Aber am Ende wäre dies ja gerechter unter allen Mitarbeitern.
Es scheint so zu sein, dass in den Arbeitsverträgen der Mitarbeiter steht, dass Rufbereitschaftszeit angeordnet werden kann.
Hier ist es aus meiner Sicht aber eine Dauerbereitschaft (24/7) und kein besonderes Ereignis wie z.B. Wetterlagen, Großveranstaltungen o.ä., was ich eher als "angeordnete Rufbereitschaft" sehen würde.
Ich sehe hier eine ungleichmäßige Behandlung der Mitarbeiter, wo der gegenüberliegende Teil derer, welche diesen Dienst ausüben, einen monetären Vorteil haben, worauf die anderen Mitarbeiter ohne Zufall erst gar keine Chance haben.
So sieht es dann auch der Mitarbeiter, der gerne die Möglichkeit haben, sein Gehalt aufzubessern.
Über moralische Dinge, Gerechtigkeit etc. brauchen wir jetzt auch gar nicht reden. Auch nicht darüber, was hätte damals bei bzw. vor der Einführung passieren müssen
Ich denke, da werden die meisten hier gleich denken.
Ich bin auf der Suche, ob es irgendwo (TVöD, ArbG, o.ä.) irgendwas verwertbares mit einem § gibt oder irgendwelche Urteile dazu, die in die Richtung gehen, wie man bei der Einteilung der Mitarbeiter vorzugehen hat. Trotz Stichwortsuchen in div. bekannten Gesetzen und über Google finde ich nichts, was meine Recherche weiterbringen würde, ob es hätte alles so laufen dürfen bzw. wie jetzt eigentlich die richtige Vorgehensweise wäre.
Vielen Dank für Eure Anmerkungen, Anregungen und Hilfe.
Merkwürdigerweise findet man viele Diskussionen darüber, die in die Richtung gehen, keine Bereitschaft machen zu müssen bzw. was dort rechtens ist oder nicht, aber nicht ansatzweise was von meinem Anliegen, welches genau in die andere Richtung geht.

Ein Betrieb in unserer Kommune hat Bereitschaftsdienst. 365 Tage im Jahr, immer nach Beendigung der Regelarbeitszeit des Betriebs, sowie natürlich an Wochenenden und Feiertagen.
In welcher Form (stunden- bzw. tagemäßig) der Dienst jetzt abgehalten wird, spielt jetzt keine wichtige Rolle. Fakt ist aber: Die Mitarbeiter sind zufrieden mit dem Rhythmus, wie sie die Dienste leisten und stundentechnisch und finanziell ist das auch im TVöD-Konformen Bereich. Hier gibt es null Probleme.
Eine Rolle spielt jetzt aber folgendes, was ich mal mit fiktiven Zahlen darstelle:
Der betreffende Betrieb hat jetzt 20 Mitarbeiter. Alle mit der gleichen Qualifikation, alle mit den gleichen Aufgaben zur Regelarbeitszeit und dementsprechend mit dem gleichen Vertrauen vom Vorarbeiter, Sachgebietsleiter o.ä. ausgestattet.
Für den Bereitschaftsdienst "ausgewählt" sind 10 feste Leute. Diese 10 machen Bereitschaft, die anderen nicht. Das scheint auch kein Problem zu sein, denn es ist gut möglich, dass letzte 10 froh sind, diesen Dienst nicht machen zu müssen. Naja, oder doch eher 9 Leute.
Einer möchte jetzt Bereitschaftsdienste machen, was aber von seiner Leitung abgelehnt wird. Hauptgrund: Man habe feste Mitarbeiter für die Bereitschaft.
Auf die Nachfrage, wo das Problem sei, elf statt zehn Leute auf den Dienstplan zu schreiben, gab es keine adäquate Antwort. Am Ende der versuchten Argumentation wollte man dem Mitarbeiter sogar die Qualifikation (nicht belegbar) für den Bereitschaftsdienst absprechen. Geht aber schlecht, weil er (belegbar) zu den Regelarbeitszeiten genau die Tätigkeiten, die ihm auch in seiner Bereitschaft erwarten würden, ohne Probleme abliefert und ihm sein Vorgesetzter da auch alles zutraut.
Meine Fragen dazu:
- Hier ist doch eindeutig keine Gleichbehandlung der Mitarbeiter gegeben, ohne erkennbaren, triftigen Grund? Hier scheint es ein klares "Nasenprinzip" zu sein. Die Mitarbeiter mit Bereitschaft leisten natürlich mehr Arbeitszeit (stundentechnisch....."produktiv" ist hier ein anderes Thema), bekommen diese aber natürlich auch in Stunden und mit Geld entlohnt. Dadurch hat ein Mitarbeiter, der gerne würde, aber nicht darf, klar einen Nachteil. Sehe ich das falsch?


Scheinbar hat die Dienststelle bzw. mind. ein Abteilungsleiter, nach Stand jetzt, hier irgendwie eigenmächtig was auf die Beine gestellt, was bis dato auch keine Probleme gemacht hat. Es war wohl bisher auch kein Problem, wenn ein Mitarbeiter KEIN Bereitschaftsdienst mehr machen wollte. Da war dann, nach Auskunft der Mitarbeiter, einfach ein anderer auf der Liste. Das soll bis jetzt in den letzten 10 Jahren aber nur sehr selten vorgekommen sein! Wohl aber auch wieder nach Nasenprinzip. Es störte bisher nur einfach niemanden.
- Müsste man jetzt nicht die ganze Vorgehensweise stoppen, und mindestens eine DV auf den Weg bringen, welche natürlich u.a. die Personalratsbeteiligung mit sich bringt und wo klar geregelt werden muss, nach welchen Prinzipien die Mitarbeiter für den Bereitschaftsdienst ausgesucht werden? Stichwort "Gleichbehandlung"? Oder hat man da als anweisende Stelle echt freie Handhabung? Lt. LPVG ganz klar nicht.
- Müsste man den ganzen Bereitschaftsdienst dann komplett neu einrichten, ggf. mit Interessenbekundungs- bzw. Auswahlverfahren, wenn die Anzahl der Leute scheinbar mehr ist, als gebraucht wird?
Wobei ist es für Bereitschaftsdienste nicht eher von Vorteil, gerade für den Arbeitgeber, wenn mir dafür eher mehr als zu wenig Leute zur Verfügung stehen? Bereitschaftszeit ist ja zusätzliche Arbeitszeit.
Durchaus denkbar, dass die bestehenden Bereitschaftsmitarbeiter "Verstärkung" gar nicht so gerne sehen werden, weil dadurch ja für sie die Bereitschaftsanteile weniger werden. Aber am Ende wäre dies ja gerechter unter allen Mitarbeitern.
Es scheint so zu sein, dass in den Arbeitsverträgen der Mitarbeiter steht, dass Rufbereitschaftszeit angeordnet werden kann.
Hier ist es aus meiner Sicht aber eine Dauerbereitschaft (24/7) und kein besonderes Ereignis wie z.B. Wetterlagen, Großveranstaltungen o.ä., was ich eher als "angeordnete Rufbereitschaft" sehen würde.
Ich sehe hier eine ungleichmäßige Behandlung der Mitarbeiter, wo der gegenüberliegende Teil derer, welche diesen Dienst ausüben, einen monetären Vorteil haben, worauf die anderen Mitarbeiter ohne Zufall erst gar keine Chance haben.
So sieht es dann auch der Mitarbeiter, der gerne die Möglichkeit haben, sein Gehalt aufzubessern.
Über moralische Dinge, Gerechtigkeit etc. brauchen wir jetzt auch gar nicht reden. Auch nicht darüber, was hätte damals bei bzw. vor der Einführung passieren müssen

Ich bin auf der Suche, ob es irgendwo (TVöD, ArbG, o.ä.) irgendwas verwertbares mit einem § gibt oder irgendwelche Urteile dazu, die in die Richtung gehen, wie man bei der Einteilung der Mitarbeiter vorzugehen hat. Trotz Stichwortsuchen in div. bekannten Gesetzen und über Google finde ich nichts, was meine Recherche weiterbringen würde, ob es hätte alles so laufen dürfen bzw. wie jetzt eigentlich die richtige Vorgehensweise wäre.
Vielen Dank für Eure Anmerkungen, Anregungen und Hilfe.