31.08.2016, 07:51
Hallo zusammen,
der nächste Winter naht und bei uns ist die Frage aufgekommen ob es eine gesetzliche Regelung gibt wieviele Tage vorher der AG die Bereitschaft aktivieren darf.
Bisher ist es immer so gelaufen, dass die MA am Bauhof einen Winterdienstplan bekommen haben, in dem geregelt ist wann wer welche Strecke fährt. Ist keine Bereitschaft, dann arbeiten die Kollegen innerhalb der normalen Arbeitszeiten.
In den letzten Wintern ist die Bereitschaft oft erst 1-2 Tage vorher aktiviert worden.
Ich habe dazu nur im Teilzeitbefristungsgesetz, §12 (2) etwas gefunden. Ist das denn hier überhaupt anwendbar?
Bin für jeden Tipp dankbar.
der nächste Winter naht und bei uns ist die Frage aufgekommen ob es eine gesetzliche Regelung gibt wieviele Tage vorher der AG die Bereitschaft aktivieren darf.
Bisher ist es immer so gelaufen, dass die MA am Bauhof einen Winterdienstplan bekommen haben, in dem geregelt ist wann wer welche Strecke fährt. Ist keine Bereitschaft, dann arbeiten die Kollegen innerhalb der normalen Arbeitszeiten.
In den letzten Wintern ist die Bereitschaft oft erst 1-2 Tage vorher aktiviert worden.
Ich habe dazu nur im Teilzeitbefristungsgesetz, §12 (2) etwas gefunden. Ist das denn hier überhaupt anwendbar?
Bin für jeden Tipp dankbar.