Bereitschaft Winterdienst
#1

Hallo zusammen,
der nächste Winter naht und bei uns ist die Frage aufgekommen ob es eine gesetzliche Regelung gibt wieviele Tage vorher der AG die Bereitschaft aktivieren darf.

Bisher ist es immer so gelaufen, dass die MA am Bauhof einen Winterdienstplan bekommen haben, in dem geregelt ist wann wer welche Strecke fährt. Ist keine Bereitschaft, dann arbeiten die Kollegen innerhalb der normalen Arbeitszeiten.
In den letzten Wintern ist die Bereitschaft oft erst 1-2 Tage vorher aktiviert worden. 

Ich habe dazu nur im Teilzeitbefristungsgesetz, §12 (2) etwas gefunden. Ist das denn hier überhaupt anwendbar?

Bin für jeden Tipp dankbar.
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#2

Es gibt wohl keine konkreten gesetzlichen Regelungen dazu.
Folgendes habe ich gefunden:
https://gemeinden-bawue.verdi.de/fachgru...540059119e

Beatrix
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#3

Hallo,

bei uns ist das in einer Dienstvereinbarung zum Winterdienst geregelt.
Es gibt einen Rufbereitschaftsplan für den ganzen Winter. Pro Fahrzeug sind zwei Fahrer eingeteilt die alle zwei Wochen Bereitschaft haben. Der Betriebshofleiter muss fürs Wochenende spätestens am Freitagmittag und ansonsten spätestens bis Dienstschluss des Vortages Rufbereitschaft anordnen.
Bei den jetzigen Wintern ist es nachvollziehbar, dass die Bereitschaft nicht den ganzen Winter durchgehen kann.


Gruß
Roland
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#4

Zwei Fahrer gibt es nicht mehr, bei uns wird seit letztem Winter alleine gefahren. Alle Fahrzeuge haben Kameras bekommen.
Ansonsten ist die Regelung bei uns ähnlich, außer das bei uns alle ran müssen, wenn Bereitschaft angeordnet wird, da es keine freien Kapazitäten gibt.

Danke für den Link Beatrix. Das hat mir schon gut geholfen.

Bleibt noch die Frage offen, wie das mit dem Teilzeitbefristungsgesetz, §12 (2) ist.
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#5

(31.08.2016, 22:18)Gast schrieb:  Zwei Fahrer gibt es nicht mehr, bei uns wird seit letztem Winter alleine gefahren. Alle Fahrzeuge haben Kameras bekommen.
Ansonsten ist die Regelung bei uns ähnlich, außer das bei uns alle ran müssen, wenn Bereitschaft angeordnet wird, da es keine freien Kapazitäten gibt.

Danke für den Link Beatrix. Das hat mir schon gut geholfen.

Bleibt noch die Frage offen, wie das mit dem Teilzeitbefristungsgesetz, §12 (2) ist.

Eine Frage, die zum Thema Winterdienst passt: Wie wird bei euch die (Ruf-)Bereitschaftszeit vergütet/verrechnet? Icon_rolleyes
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