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Hallo,eine Frage zur passenden Jahreszeit und dem Winterdienst....
Seit geraumer Zeit verlangt der Chef bei Urlaubsantritt während der Bereitschaft dass jeder sagen muss ob er erreichbar ist oder nicht. Also buchstäblich bekanntgeben was ich mache. Ärger droht also wenn ich unangemeldet in Urlaub fahren oder fliegen sollte. Vorausgesetzt Corona lässt es zu. Bereitschaft geht nicht im Schichtdienst, ist einige Monate durchweg. Corona hin und her, alleine diese "Vorschrift" ist eine Frechheit und muss das so ertragen werden?
Gruß Ferrero
Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, diese Frage zur Erreichbarkeit während des Urlaubs zu stellen bzw. eine korrekte Antwort darauf zu bekommen.
Sag einfach, dass du aus privaten Gründen keine Antwort geben möchtest. Oder noch besser, dass du nicht erreichbar bist.
Bereitschaft und Urlaub schließen sich aus. Es spricht nichts dagegen zu erklären im Urlaub nicht erreichbar zu sein.
Wenn Du erreichbar bist, bist Du nicht im Urlaub. Im Urlaub ist man nicht erreichbar.
Die Frage ist halt, ob die bestehende Regelung nicht das mildere Mittel zu einer temporären Urlaubssperre aus dringenden dienstlichen Gründen ist. Ich mache mal ein paar Beispiele: Meldeamt 4 Wochen vor den Wahlen, Tourist-Info in der Haupturlaubszeit, Schulsekretärin mitten in der Schulzeit etc.
Wenn man im "Hochwinter" eine bestimmte Mindestanzahl an Mitarbeitern für den Winterdienst für den Fall der Fälle in der Hinterhand haben muss, aber alle erklären, im Urlaub nicht erreichbar zu sein, wird künftig weniger Mitarbeitern gleichzeitig Urlaub genehmigt. Ob das besser ist?
Für mich sind Verstöße gegen gesetzliche Regelungen kein milderes Mittel sondern illegal. Ich würde Vorgesetzte und ggf. Mitwisser im Personalbereich die es verantworten abmahnen oder ggf. auch fristlos kündigen. Zumal ja auch ein Risiko besteht, dass danach der Urlaub noch eingeklagt wird.
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(19.11.2020, 15:22)Gast schrieb: Die Frage ist halt, ob die bestehende Regelung nicht das mildere Mittel zu einer temporären Urlaubssperre aus dringenden dienstlichen Gründen ist. Ich mache mal ein paar Beispiele: Meldeamt 4 Wochen vor den Wahlen, Tourist-Info in der Haupturlaubszeit, Schulsekretärin mitten in der Schulzeit etc.
Wenn man im "Hochwinter" eine bestimmte Mindestanzahl an Mitarbeitern für den Winterdienst für den Fall der Fälle in der Hinterhand haben muss, aber alle erklären, im Urlaub nicht erreichbar zu sein, wird künftig weniger Mitarbeitern gleichzeitig Urlaub genehmigt. Ob das besser ist?
Ist es nicht eine "Führungsschwäche" jedem x beliebigen den Urlaub zu gewähren ? Sollte ein Vorgesetzter nicht durch eine vernünftige Urlaubsplanung bzw. Genehmigung im der Lage sein den Winterdienst aufrecht zuerhalten? Ist es legal 4 Monate am Stück Bereitschaft zu haben? Also keine Schicht....? Entschuldigung, sind einige Fragen dazu gekommen....