Berechnung Beschäftigungszeit (Zeiten vorherige Arbeitgeber)
#1

Müssen anrechenbare Zeiten nach § 34 (3) Satz 3 TVöD - (Wechseln Beschäftigung im öD) unmittelbar erfolgen, oder werden alle Zeiten auch mit langer Unterbrechung (entweder Elterzeit, Tätigkeiten außerhalb öD...) angerechnet?

Eine Mitarbeiterin war von
1.2.1994 - 30.06.96 als Teilzeitbeschäftigte bei einer Stadt A beschäftigt.
01.10.96 - 25.03.1998 Teilzeitbeschäftigte bei der kleineren Gemeinde B
26.03.1998 Mutterschutz, Elternzeit, Kündigung
01.10.2001 - 30.09.2010 erneut Teilzeitbeschäftigte bei der kleinen Gemeinde B
12.09.2010 - 31.10.2011 Teilzeitbeschäftigte bei der Stadt A
Kündigung
01.04.2012 - 31.12.2012 Teilzeitbeschäftigte bei der kleinen Gemeinde B
Kündigung
01.01.2013 - 31.07.2015 Teilzeitbeschäftigung charitativer privaten Einrichtung (keine Kirche o.ä.)
Kündigung
01.06.2016 - heute     Teilzeitbeschäftigung bei der Stadt A

Ich muste noch nie die Beschäftigungszeiten errechnen - weiß nur noch, dass im BAT Dienst- und Beschäftigungszeiten unterschiedlich waren. Dienstzeiten alle im öD verbrachte Zeiten und Beschäftigungszeiten, nur die beim gleichen AG...
Bin für jede Hilfe dankbar
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