Befristungsproblematik aus dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz
#1

Aufgabe: 
Frau Professorin Maier aus der Fakultät für Informatik und Mathematik möchte an ihrem
Lehrstuhl zwei Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter:innen am 1. September 2024 neu
besetzen und hat diese auf der Homepage der Universität P ganztags mit der
Entgeltgruppe 13 TV-L ausgeschrieben.
Frau Müller war bereits zwei Jahre als studentische Hilfskraft und drei Jahre als wissen-
schaftliche Mitarbeiterin an der Universität H beschäftigt. Sie hat auch ein Jahr ohne
Beschäftigungsverhältnis promoviert. Sie möchte in P ihre Promotion abschließen. Die
Professorin bietet ihr einen Vertrag für vorerst zwölf Monate an, mit der Option, diesen bei
Bewährung um ein Jahr zu verlängern. Frau Müller ist von diesem Angebot enttäuscht, da es
bei einem Umzug nach P mit ihren Zwillingen keine Planungssicherheit bietet. Frau
Müller fragt nach, ob sie länger als sechs Jahre befristet beschäftigt werden könne. Sie sei
während ihrer Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität H zwei Jahre in Elternzeit gewesen und habe in einem weiteren Beschäftigungsjahr ihre Zwillinge
betreut. Wie sähe es zudem mit ihrer Perspektive an der Universität P nach Abschluss
der Promotion aus? Sie würde gerne habilitieren, wie lange könne sie noch weiter beschäftigt
werden?


Prüfen Sie bitte die Rechtslage für die Einstellung von Frau Müller. Verwenden Sie bitte die
aktuelle Fassung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Die Beschäftigungsverhältnisse von
wissenschaftlichem Personal sind zum Teil im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz
beschrieben. Die Universität P hat Leitlinien zu den Beschäftigungs- und Qualifikations-
bedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses erlassen
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