Befristeter Vertrag - Recht auf fristlose Kündigung durch AN
#1

Hallo, ich habe einen (schon 2 Mal verlängerten) befristeten Vertrag und bin jetzt schon fast 5 Jahre beim selben AG. Daher hätte ich nun laut TVÖD eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Quartalsende. Ich habe jetzt eine unbefristete Stelle in Aussicht (eine andere Behörde), der neue AG möchte aber nicht so lange warten. Nun habe ich gelesen: "Aus wichtigem Grund kann ein Arbeitsverhältnis unabhängig von seiner Dauer gekündigt werden. Die Aufnahme eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer gilt als wichtiger Grund."

Ist das wirklich so? In anderen Quellen habe ich gelesen, dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag bei einem anderen AG kein Grund für eine fristlose Kündigung ist. 

Außerdem frage ich mich, was in diesem Fall mit meinen Überstunden und meinem Urlaubsanspruch passiert?

Hat jemand Erfahrungen dazu? 

1000 Dank!
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#2

Wichtig ist die Angabe der Quelle. Findet denn der entsprechende Tarifvertrag aus dem das Zitat ist auf dein Arbeitsverhältnis Anwendung? (Das wäre eher ungewöhnlich bei einem Arbeitsverhältnis nach TVöD.)

Pauschal ist es nicht so, dass bei einem befristeten Arbeitsvertrag (insbesondere wenn die Kündigung nicht ausgeschlossen ist) die Aufnahme eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses eine fristlose Kündigung erlaubt. Man sollte mit dem Arbeitgeber in Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag treten.

Die andere Behörde ist ein anderer Arbeitgeber? Wenn es der gleiche Arbeitgeber ist stellt sich die Frage der Kündigungsfrist nicht.
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#3

Hallo, vielen Dank für die Rückmeldung. Ich habe die Info von der Seite Haufe-tvöd-office Professional https://www.haufe.de/oeffentlicher-diens...23846.html

Also eigentlich eine valide Quelle. 

Ja, der andere AG ist eine andere Behörde. 

Bevor ich mich an den alten AG wende, wollte ich wissen wie die Rechtslage ist. Ich weiß von Kollegen, bei denen der AG nicht sonderlich kulant war.
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#4

Die Seite ist eine valide Quelle. Deshalb beschreibt sie ja auch um welchen Tarifvertrag es geht. Vermutlich ist die Anwendung des Tarifvertrags nicht in deinem Arbeitsvertrag vereinbart.
Bei Haufe steht ja z.B. auch, dass im TV-L die Stufenzuordnung in einer bestimmten Weise passiert. Die Aussage ist 100% korrekt, aber für den TVöD nicht zutreffend.
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#5

Danke, mein Vertrag bezieht sich auf den VKA, was aber ja auch TVÖD ist, aber wenn du sagst, dass es da bei TV-L auch Unterschiede gibt. Dann werde ich wohl nicht drum herum kommen... :-(
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#6

Das Beispiel TV-L war ein anderes, das sollte nur deutlich machen, dass eine korrekte Aussage bei Haufe zum Tarifvertrag A nicht auf den Tarifvertrag B zu übertragen ist. Zumal das Zitat eines aus dem Tarifvertrag ist und keine allgemeine Interpretation des Rechtslage. Die von Dir zitierte Aussage hat nichts mit dem TVöD zu tun sondern mit dem dort genannten BAT Anlage 2y welche quasi keine Rolle mehr spielt.
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