Beförderungsantrag von freigestellten Personalratsvorsitzenden
#1

Hallo,

ich habe ein Problem, mir liegt ein Beförderungantrag des Personalratsvorsitzenden vor. Dieser ist seit 2005 freigestellt. D.h. dass natürlich ab diesem Zeitpunkt keine dienstlichen Beurteilungen mehr durchgeführt wurden.

Wie gehe ich nun am besten vor?

Bin für jeden Tipp dankbar!!


Neuling
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#2

Hallo,
nach LPVG BW :
>>>>>>>>
§ 9 a
Verbot der Behinderung, Benachteiligung
und Begünstigung

Personen, die Aufgaben oder Befugnisse nach diesem Gesetz wahrnehmen, dürfen darin nicht behindert und wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.
>>>>>>>>>>>>>
Daraus ergibt sich, dass ein freigestellter Personalrat zu befördern ist, wie wenn er in seinem normalen Arbeitsfeld tätig gewesen wäre.
Gruß Pumukel
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