Beförderung
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Hallo, ich habe folgende kurze Frage: Aktuell laufen bei unserem "Dienstherrn" die Vorbereitungen der Beförderungsrunde 2011. Ich (Bundesbeamter Postnachfolgeunternehmen) war als Rückkehrer aus Beurlaubung (vor 7 Jahren) von einer Tochtergesellschaft nicht ordnungsgemäß wiedereingegliedert, sondern in eine Personalvorhaltebetrieb abgeschoben worden. Hätte der "Dienstherr" das Wiedereingliederungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt, wäre mir mein alter freier höherwertiger Arbeitsposten wieder zu übertragen gewesen, womit ich bei dieser Beförderungsrunde mit sehr guten Aussichten dabei wäre. Die gerichtliche (OVG-)Entscheidung dazu wird jeden Augenblick erwartet. Das heißt, ich wäre also bei rechtmäßig erfolgter Wiedereingliederung seit sieben Jahren auf einem höherwertigen Arbeitsposten und Anwärter mit sehr guten Aussichten auf Beförderung. Dazu ergänzend: Die letzten erstellten Beurteilungen vor 10 Jahren sind typische gute \"Beförderungsbeurteilungen\" und ausserdem waren Beförderungsexpektanzen ausnahmsweise schriftlich fixiert worden. Kann ich im Rahmen einer einstweiligen Verfügung die aktuell anlaufende Beförderungsrunde stoppen oder einen Anspruch auf Freihalten eines Beförderungspostens verlangen, bis die Sache gerichtlich geklärt ist ? In dem laufenden Feststellungsverfahren wird aber nur der Anspruch festgestellt werden, eine Übertragung des Postens wäre damit heute nicht mehr möglich, weil der Posten rechtswidrig einem anderen Beschäftigten übertragen worden war und das nicht mehr rückgängig zu machen ist. Danke, viele Grüße, W.
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