Beförderung nach E13
#1

Kann jemand, der einen Masterabschluss in Soziologie an einer richtigen Hochschule gemacht hat, ursprünglich mit E9 angefangen hat, jetzt E12 ist, nach E13 befördert werden ? Der Dienstherr Bund hält die Ausbildung für nicht vergleichbar mit Volljurist, Arzt etc., weshalb er eine Beschäftigung im höheren Dienst verweigert, aber das sind m.E. Ansätze, die aus dem Beamtenrecht stammen.
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#2

"Kann jemand, der einen Masterabschluss in Soziologie an einer richtigen Hochschule gemacht hat, ursprünglich mit E9 angefangen hat, jetzt E12 ist, nach E13 befördert werden ?"
Eine Höhergruppierung ist bei Übertragung von Aufgaben nach E13 möglich. Dazu muss man sich ggf. erfolgreich auf eine E13 Stelle bewerben. Wenn der Arbeitgeber da nur Juristen und Ärzte sucht, wird es ggf. daran scheitern. Aber es gibt beim Bund einige Soziologen in E13 und höher. Auch in der Beamtenlaufbahn sind Aufgaben A13h und höher möglich.

"aber das sind m.E. Ansätze, die aus dem Beamtenrecht stammen."
Wie die Begriffe Beförderung und Dienstherr auch.
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#3

Was ist denn eine "richtige Hochschule"?
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