14.07.2023, 10:53
Hallo zusammen!
Ich lasse mich dieses Jahr versetzen. Meine „Wartezeit“ für die nächste Beförderung ist schon vorbei. Mein neuer Dienstherr meinte aber nun, ich müsste mich auf Grund des Wechsels nun erneut 6 Monate dort bewähren, bevor ich befördert werden kann. (Im Vorstellungsgespräch wurde mir noch gesagt, man könne meine Zeiten anrechnen und ich könnte somit quasi sofort befördert werden). Gibt es diese Regelung tatsächlich? Steht sowas im Gesetz? Oder ist das eine „hausinterne“ Regelung, die getroffen werden kann? Würde mich sehr über Antworten freuen!
Ich lasse mich dieses Jahr versetzen. Meine „Wartezeit“ für die nächste Beförderung ist schon vorbei. Mein neuer Dienstherr meinte aber nun, ich müsste mich auf Grund des Wechsels nun erneut 6 Monate dort bewähren, bevor ich befördert werden kann. (Im Vorstellungsgespräch wurde mir noch gesagt, man könne meine Zeiten anrechnen und ich könnte somit quasi sofort befördert werden). Gibt es diese Regelung tatsächlich? Steht sowas im Gesetz? Oder ist das eine „hausinterne“ Regelung, die getroffen werden kann? Würde mich sehr über Antworten freuen!