Beendigung der Hilfe für Erziehung
#1

Hallo,

meine Tochter ist seit Jahren im Heim. Jetzt möchte ich die Hilfe beenden. Ich benötige die Hilfe seitens des Jugendamtes nicht mehr.
Ich habe dies dem Jugendamt mitgeteilt. Bin jedoch nicht sicher, ob man hier wirklich auf meine Wünsche eingeht. Nun ist ein neues Hilfeplangespräch angesetzt. Wie verhalte ich mich hier am Sinnvollsten? Ich möchte keinen weiteren Hilfeplan unterschreiben, da ich befürchte, die Hilfe dadurch nur weiter zu verlängern. Ich habe Angst wenn ich unterschreibe, dass sich dann bis zum nächsten Hilfepan ( 6 Monate später) nichts tut. Das Jugendamt möchte hier die Meinung meiner Tochter hören. Sie sagt, sie will erst nach Beendigung der Realschule (frühstens in 2 Jahren) die Einrichtung verlassen. Ich persönlich habe jedoch den Eindruck, dass sie darunter leidet, nicht in Ihrer Familie zu leben und dass auch das Umfeld, in dem sie da lebt, Ihr nicht wirklich gut tut. Die Hilfe soll zwar den Familien helfen, bringt jedoch aus meiner heutigen Sicht und meinem heutigen Verständnis wieder neue Probleme mit sich.
Eine ehemalige Sachbearbeiterin des Jugendamtes hat mir mal erzählt, dass man den Hilfeplan innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt auch wiederrufen kann mit einer Begründung, sonst zählt er als genehmigt. Macht es nun Sinn nach Erhalt des Hilfeplanes, diesen nicht zu unterschreiben und mit einer Begründung warum ich ihn nicht unterschrieben habe zurückzuschicken. Oder ist es sinnvoll da dann Widerspruch drüber zu schreiben ?

Diana
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#2

Hallo Diana,

aufgrund der Vielzahl von Antworten siehst Du bereits, wie heikel das Thema ist und wie schwer, da einen Rat zu geben.

Ich fange mal mit einem formaljuristischen Ansatz an.
Der Hilfeplan wird von zwei Seiten erarbeitet. Du sitzt also von Anfang an mit im Boot. Wenn Du den Hilfeplan nicht unterschreiben willst, weil z.B. das Jugendamt Inhalte hineingenommen hat, mit denen Du Dich nicht einverstanden erklärst, kann die Behörde den Hilfeplan auch ohne Deine Unterschrift als Verwaltungsakt (VA) erlassen. Gegen diesen VA gibt es natürlich ein Rechtsmittel, d.h., Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Hilfeplan einlegen. Sollte dieser keinen Erfolg bringen, so kannst Du dann gegen den Widerspruchsbescheid bei Gericht Klage einreichen.

Jetzt kommt die Stelle mit dem dünnen Eis:
Das Jugendamt hat an erster Stelle das Kindeswohl zu berücksichtigen.
Das macht Sinn und ist auch gut so. Der Mitarbeiter im Jugendamt hört sich beide Seiten an und muss dann eine Ermessensentscheidung treffen. Er wird also sehr fein begründen, warum er diese oder jene Entscheidung getroffen hat und warum keine Andere. Er wird eventuell auch Stellungnahmen Dritter (Träger der Einrichtung) einholen und deren Sach- und Fachkenntnis mit in seine Entscheidung einfließen lassen.

Ich kann Dir nur raten, auf Deine Tochter "wirklich" einzugehen und zu versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dabei müssen die Interessen Beider berücksichtigt sein. Wenn Du das nicht hinbekommst, gilt im Zweifelsfall: Zugunsten des Kindeswohls.

Viel Glück

Wolf
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