Beamter auf Widerruf und die Dienstzeit
#1

Hallo alle zusammen

Wird einem die Dienstzeit während man in der Ausbildung/Studium ein Beamter auf Widerruf nach der Ausbildung/Studium angerechnet?

-> Angenommen eine Ausbildung/Studium (a) wird in einem Angestelltenverhältnis absolviert und danach erst würde die Verbeamtung erfolgen. Kommt diese Person dann genauso in die Laufbahn A6/A9 1 Stufe wie jemand der die Ausbildung/Studium im Beamtenverhältnis absolviert hat?

Was bringt mir die Verbeamtung auf Widerruf? Beide Personen, ob vorher im Angestelltenverhältnis oder Beamtenverhältnis, werden dann doch zum Beamten auf Probe ernannt. Oder gibt es doch unterschiede?

Liebsten Gruß
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