17.09.2023, 09:56
Guten Morgen zusammen, ich würde mich über eine Einschätzung zum folgenden Sachverhalt freuen.
Mit VA Lehrgang 2 habe ich mich auf eine Beamtenstelle A10 beworben. Diese wurde dann in eine Angestelltenstelle "vorbehaltlich einer Bewertung bis zu 9c" umgewandelt. Nun ist die Bewertung eines externen Instituts erfolgt und man möchte mir "nur" EG 9a zahlen, obwohl immer wieder mündlich gesagt wurde, dass analog A10 zumindest mit einer EG 9b gerechnet werde, da es gehobener Dienst sei, was auch ein Kriterium für die Bewerbung war, weil auch Bereischaftsdienst gemacht werden musd. Ich fühle mich überrumpelt und weiß nicht wie damit umgehen.
Zudem habe ich erfahren, dass sich einige Kollegen aus dem mittleren Dienst sehr gerne beworben hätten, dass jedoch mit Begründung auf den fehlenden VA 2 abgelehnt wurde. Sie überlegen eine Konkurrentenklage einzureichen, da die Meinung vertreten wird, dass sich alle aus dem mittleren Dienst auch auf eine EG 9a Stelle hätten bewerben können? Der PR kann mir nicht helfen. Sofern ich den Arbeitsvertrag nicht unterschreibe, besetze ich die Stelle, werde aber weiterhin nach meiner jetzigen EG 8 bezahlt...
Ich bedanke mich herzlich im Vorfeld und wünsche einen schönen Sonntag
Mit VA Lehrgang 2 habe ich mich auf eine Beamtenstelle A10 beworben. Diese wurde dann in eine Angestelltenstelle "vorbehaltlich einer Bewertung bis zu 9c" umgewandelt. Nun ist die Bewertung eines externen Instituts erfolgt und man möchte mir "nur" EG 9a zahlen, obwohl immer wieder mündlich gesagt wurde, dass analog A10 zumindest mit einer EG 9b gerechnet werde, da es gehobener Dienst sei, was auch ein Kriterium für die Bewerbung war, weil auch Bereischaftsdienst gemacht werden musd. Ich fühle mich überrumpelt und weiß nicht wie damit umgehen.
Zudem habe ich erfahren, dass sich einige Kollegen aus dem mittleren Dienst sehr gerne beworben hätten, dass jedoch mit Begründung auf den fehlenden VA 2 abgelehnt wurde. Sie überlegen eine Konkurrentenklage einzureichen, da die Meinung vertreten wird, dass sich alle aus dem mittleren Dienst auch auf eine EG 9a Stelle hätten bewerben können? Der PR kann mir nicht helfen. Sofern ich den Arbeitsvertrag nicht unterschreibe, besetze ich die Stelle, werde aber weiterhin nach meiner jetzigen EG 8 bezahlt...
Ich bedanke mich herzlich im Vorfeld und wünsche einen schönen Sonntag