Beamtenstelle A10 vs. EG 9a
#1

Guten Morgen zusammen, ich würde mich über eine Einschätzung zum folgenden Sachverhalt freuen. 
Mit VA Lehrgang 2 habe ich mich auf eine Beamtenstelle A10 beworben. Diese wurde dann in eine Angestelltenstelle "vorbehaltlich einer Bewertung bis zu 9c" umgewandelt. Nun ist die Bewertung eines externen Instituts erfolgt und man möchte mir "nur" EG 9a zahlen, obwohl immer wieder mündlich gesagt wurde, dass analog A10 zumindest mit einer EG 9b gerechnet werde, da es gehobener Dienst sei, was auch ein Kriterium für die Bewerbung war, weil auch Bereischaftsdienst gemacht werden musd. Ich fühle mich überrumpelt und weiß nicht wie damit umgehen. 
Zudem habe ich erfahren, dass sich einige Kollegen aus dem mittleren Dienst sehr gerne beworben hätten, dass jedoch mit Begründung auf den fehlenden VA 2 abgelehnt wurde. Sie überlegen eine Konkurrentenklage einzureichen, da die Meinung vertreten wird, dass sich alle aus dem mittleren Dienst auch auf eine EG 9a Stelle hätten bewerben können? Der PR kann mir nicht helfen. Sofern ich den Arbeitsvertrag nicht unterschreibe, besetze ich die Stelle, werde aber weiterhin nach meiner jetzigen EG 8 bezahlt...
Ich bedanke mich herzlich im Vorfeld und wünsche einen schönen Sonntag  Shy
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#2

Es kann passieren, dass eine Tätigkeit für Beamte mit A10 zu bewerten ist und für Tarifbeschäftigte mit E9a. Ob es im konkreten Einzelfall korrekt ist lässt sich auf Basis der Informationen hier nicht bewerten.

Hinsichtlich Konkurentenklage. Entscheidend ist ob das Anforderungsprofil vertretbar bestimmt wurde. Ggf. reichen ja auch nur kleine Anteile höherwertiger Aufgaben um eine entsprechende Qualifikation zu verlangen. Dies schlägt dann nicht auf die Eingruppierung durch.

"Sofern ich den Arbeitsvertrag nicht unterschreibe, besetze ich die Stelle, werde aber weiterhin nach meiner jetzigen EG 8 bezahlt..."
Soweit du aktuell in E8 eingruppiert bist kann man dir einseitig nicht dauerhaft Aufgaben nach E9a übertragen. Vorrübergehend ist es möglich.

"Ich fühle mich überrumpelt und weiß nicht wie damit umgehen."
Du könntest bitte die Bewertung und die Bewertungsgrundlage vorgelegt zu bekommen. Dann kannst du dir (ggf. mit Unterstützung) selber eine Meinung zur Eingruppierung bilden.
Ob du die neuen Aufgaben auch für E9a willst, musst du halt entscheiden.
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#3

Vielen Dank! Meiner Kenntnis nach wurde die Aufgabenbeschreibung für die Bewertung "im ersten Anlauf" unvollständig abgegeben. Wer die Beschreibung vorgenommen hat weiß ich leider auch nicht. Der Bewerter hat dann zu 82% EG9a festgestellt. Es wurden wohl im Fortgang nochmal 12% nachgeliefert und auch die dann 94% ergeben die 9a. Die 6% ist man nicht gewillt normal zu liefern. Das ist die Aussage vom PR, mit mir hat noch niemand gesprochen, obwohl ich offiziell seit 01.06. umgesetzt wurde, faktisch aber erst zum 01.09. Nach seiner Einschätzung kann ich nichts dagegen tun, außer in 2 oder 3 Jahren um eine Neubewertung bitten. Ob dies dann passiert sei mal dahingestellt. Sofern ich nicht unterschreibe und mir die höherwertigen Aufgaben nur vorübergehend übertragen werden könnten, gehe ich davon aus, dass ich diese trotzdem dauerhaft weiter bearbeite. Ich vermute, dass dein letzter Satz entscheidend sein wird, ob ich auf dieser Basis bereit dazu bin, gerade weil das "Gesamtpaket" vom AG von mir erwartet wird, nur die Bezahlung nicht das widerspiegelt was natürlich auch ein Kriterium für meine Bewerbung war..
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