Beamtenpensionen doppelt so hoch wie Rente !
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Lt. einer "Studie" des DIW kann sich die Höhe der Pensionsansprüche eines Beamten unter Umständen zu einem Vermögen addieren, das doppelt so groß ist wie das eines sozialversicherungspflichtigen Angestellten in der gleichen Einkommensklasse.

Der DBB hält diese Berechnung für unseriös und argumentiert:
  • Für einen korrekten Vergleich müssen die Arbeitslosen aus der Berechnung der Durchschnittsrente herausgenommen werden.
  • Es bleibt unberücksichtigt, dass Pensionäre keinen Anspruch auf Betriebs- oder Zusatzrenten haben, was in der Privatwirtschaft durchaus üblich ist.
  • Der höhere Aus- und Vorbildungsstand eines „durchschnittlichen“ Pensionärs muss berücksichtigt werden.
  • Auf Beamtenpensionen müssen noch bis 2040 deutlich höhere Steuern gezahlt werden als auf Renten.
  • Pensionäre müssen die gerade im Alter steigenden Beiträge für ihre private Krankenversicherung aus ihrer Pension bestreiten.

Seltsam, dass solche "Berechnungen" immer gerade in Tarifverhandlungen hereinplatzen. Reine Stimmungsmache.
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