Beabsichtigte Änderungen zum SGB II
#1

Die neue Bundesregierung muß bis zum 31.12.2010 die Neuorganisation der Zuständigkeiten im Rahmen des SGB II nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vornehmen.
Mich würde interessieren, ob es hierzu auf kommunaler Ebene schon Überlegungen gibt, wie z. b. mit dem Personal umgegangen werden und wie die Aufgabenerledigung bürgerfreundlich sichergestellt werden soll.
Es ist m.E. davon auszugehen, das auf die Kommunen, die eine ARGE haben, in erheblichem Umfang Personal werden zurücknehmen müssen. Nur mit KdU und einmaligen Leistungen können die Rückkehrer nicht beschäftigt werden.
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