Baumfällarbeiten Erschwerniszulage?
#1

Guten Morgen, ich frage hier mal für meinen Lebensgefährten.

Und zwar ist dieser im öffentlichen Dienst beschäftigt für die Begleitgrünpflege. Also quasi Rasenmähen und Bepflanzungen. Er wird aber gerade über die Herbst- und Wintermonate auch gern als Baumpfleger eingesetzt. Das heißt er arbeitet im Steiger und dementsprechend in doch sehr beachtlichen Höhen. Als er fragte ob er dafür nicht wenigstens eine andere Tarifgruppe bekommen würde, wurde dies von seiner Vorgesetzten verneint mit der Begründung er müsse dies das ganze Jahr zu mindest 50 Prozent machen und ehrlich, das geht ja aufgrund der Umweltvorschriften schon gar nicht. Er hat die Tarifgruppe 5 und ich habe schon lange geschimpft dass es nicht sein kann, dass er sich in solche Gefahren begibt und es dafür keine Entlohnung gibt. Könnt ihr da einen Rat geben oder wisst ihr vielleicht wie die Gesetzeslage da aussieht?

Lg Sandra
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#2

Erschwerniszulage bekommt er übrigens
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#3

Sich einen anderen Job mit besserer Bezahlung suchen.
Zumindest begründet der bisherige Vortrag eher keine höhere Eingruppierung. Allerdings ist zu beachten, dass für die Eingruppierung solcher Arbeiten die bezirklichen Tarifverträge eine Rolle spielen können. Aber bei >50% Rasenmähen und Bepflanzungen ist mehr als E5 unwahrscheinlich.
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