BGM-Angebot, z.B. Hansefit
#1

Hallo und guten Morgen, 
unsere Gemeinde (in Niedersachsen) beabsichtigt (e), den Fitnessverbund "Hansefit" für die Beschäftigten anzubieten. 

Aus dem Personalbereich wird mittlerweile zurückgerudert und mitgeteilt, dass der Kommunale Arbeitgeberverband diese Firmenfitness nicht befürwortet. Auf das WARUM bekomme ich keine Auskunft.

Vielleicht erhalte ich hier eine Antwort Wink

Viele Grüße
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#2

Versteh ich jetzt auch nicht. Aber ist ja auch egal.
Aber in Eurer Gemeinde sollte es irgendwo eine Steuergruppe BGM (ggf. sogar einen Koordinator BGM) geben, der erforderliche Maßnahmen über die Dienststellenleitung "eintütet". Wende Dich doch einfach an Deine Personalvertretung.
Im Bereich der Dienststellen und Betriebe des Bundes unterliegt das BGM der Mitbestimmung (§ 80 Abs. 1 Ziffer 17 BPersVG).
Ob dies auch auf das NPersVG gilt, habe ich jetzt nicht geprüft. Ggf. soll Dein PR/ BetrRat von seinem Initiativrecht Gebrauch machen.
Aber um finanzielle Mittel für ein BGM im öD zu erhalten, müssen häufig Mehrheiten und politische Fraktionen von der Verwendung der Gelder überzeugt werden.
Und Gemeinden sind ja heute chronisch pleite :-)

Beste Grüße
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