Hallo, ich habe eine längere Krankschreibung hinter mir, die Wiedereingliederung sollte starten. Zuvor haben wir (derzeiger Abteilungsleiter, BEM Beauftragte und ich) uns im BEM Verfahren darüber geeinigt, dass ich NICHT zur alten Abteilung zurück soll, da zu konfliktreich. Das Gespräch zur Wiedereingliederung bei der Verwaltung verlief jetzt so, dass ich trotz dem Hinweis des BEM und der dringenden Befürwortung einer Umsetzung jetzt doch wieder zur alten Abteilung soll, da angeblich nichts anderes möglich ist. Außerdem hat man mir geraten, zum Polizeiarzt zu gehen zwecks einer Berentung!!! Dabei will ich doch wieder arbeiten! Das Konflikt Potential ist aber dort extrem hoch, habe Angst wieder zu erkranken, wenn ich dort zurück muss. Lohnt es sich, zum Anwalt zu gehen?
"Zuvor haben wir (derzeiger Abteilungsleiter, BEM Beauftragte und ich) uns im BEM Verfahren darüber geeinigt, dass ich NICHT zur alten Abteilung zurück soll, da zu konfliktreich. "
Nur können dies meist nicht die drei Personen entscheiden. Das der Abteilungsleiter nicht das Problem lösen will, sondern einfach den Dauererkrankten abgeben will ist der Klassiker im BEM-Verfahren. Es gibt meist aber nicht so viele Abteilungen die Personen aus BEM-Verfahren auf freie Stellen setzen wollen.
"Lohnt es sich, zum Anwalt zu gehen?"
Hängt von den Details ab und wie die Strukturen in der Dienststelle sind. Zentral ist die Frage ob eine Schwerbehinderung vorliegt. Letztlich auch was für eine Erkrankung. Dann wären die rechtlichen Möglichkeiten etwas besser. Es kommt auch darauf an was er für Konfliktpotentiale sind. Ggf. muss man eine Gefährdungsanzeige schreiben um den Handlungsdruck der Dienststelle zu erhöhen. Auf freie Stellen bewerben ist auch sinnvoll. Personalrat, Betriebsarzt, BEM-Beauftragte, Vorgesetze, ggf. Schwerbehinderten Vertretung sind Akteure die man einbinden kann. In manchen Dienststellen gibt es eine Sozialberatung. Teilweise auch Strukturen zum Umgang mit Konflikten.
Es ist schwer einen wirklich guten Anwalt zu finden der sich mit allen Aspekten und den internen Strukturen der Dienststelle auskennt. Deshalb sind oft interne Strukturen erfolgversprechender. Gerichtlich eine bestimmte andere Stelle zu erstreiten ist mi recht hohen Hürden versehen. Schadenersatz ist nicht ganz ausgeschlossen. Manchmal lösen auch Schreiben von Anwälten oder Klagen Handlungen aus. Andere Dienststellen graben sich dann ein und agieren sehr formal und verschlechtert die Chancen für eine Lösung.
Auf freie Stellen habe ich mich schon vor der Erkrankung mehrmals beworben ohne Erfolg. In meiner Akte ist es vermerkt, dass ich da weg wollte aus guten Gründen. Nachdem es immer schlimmer wurde (vertrauensentzug ohne Grund durch neue Führungskraft - ich seit 25 Jahren dort) konnte ich wg Panikattaken nicht mehr arbeiten. Daher wäre Umsetzung super. Schwerbehinderung liegt nicht vor. Meine Frage war, ob es rechtens ist, dass ich wieder zurück muss obwohl dort ein Gesungspeozess gefährdet wäre. Vielen Dank für Ihre Antwort!!!
OK, vielen Lieben Dank für die Antwort!!!