Bürowechsel
#1

Hallo,
 ich arbeite als VWL in einer Schule. 

Mein derzeitiger Arbeitsplatz befindet sich im Sekretariat mit Publikumsverkehr. 

Da ich jedoch vertrauliche Personalangelegenheiten bearbeite und auch entsprechende Telefonate führen muss, soll ich ein anderes Büro zugewiesen bekommen. Als Begründung wird auf den Datenschutz verwiesen.

Ist das zulässig??

Vielen Dank!
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#2

Hi,

wo besteht denn genau das Problem? 

Es ist sicherlich sinnvoll, diese Tätigkeiten nicht in einem Büro zu erledigen, wo ständig Publikumsverkehr herrscht. Schließlich handelt es sich doch offensichtlich um sehr sensible Daten. Meiner Meinung nach steht der Datenschutz immer im Vordergrund.

Der Dienststellenleiter oder Schulleiter kann daher ein anderes Büro zuweisen, das für diese Tätigkeiten geeigneter ist.

Gruß
Sanni
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#3

Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Büro. Die Zuweisung eines anderen Büros (oft auch einer anderen Einrichtung) ist regelmäßig vom Direktionsrecht gedeckt.
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#4

Nicht nur zulässig, sondern aus Datenschutzgründen sogar erforderlich.
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#5

Hi,

vielen Dank, für eure Antworten.

Ich hatte gehofft, ich käme drum herum.

Aber Datenschutz ist ja immer ein sensibles Thema.

Allen ein schönes Wochenende!
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