Auto waschen am Feiertag
#1

Hallo,
eine Frage an die Spezialisten: Hier ging eine Anzeige ein, dass ein Nachbar am Feiertag (Fronleichnam) morgens um 07:00 Uhr seinen Wohnwagen gewaschen hat. Was meint Ihr? Liegt hier ein Verstoß gegen das Feiertagsgesetz vor? Im Hessischen Feiertagsgesetz (wird wohl in den anderen Bundesländern ähnlich sein) steht, dass an gesetzlichen Feiertagen Arbeiten verboten sind, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu beeinträchtigen. Liegt durch das Wohnwagenwaschen des Nachbarn eine Beeinträchtigung vor?

In diesem Zusammenhang eine weitere Frage: Darf ich auf meinem Privatgrundstück mein Auto/Wohnwagen waschen? Natürlich nicht an Sonn- und Feiertagen....?

Wer kann zu diesen Themen was sagen? Schon mal "Danke" für die Antworten.... Icon_biggrin
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#2

Das ist schon grenzwertig. Würde ich auch ein bischen von den Umständen abhängig machen, d h. wie laut das Autowaschen denn war (mit Hochdruckreiniger?), wie weit die Nachbarn entfernt wohnen, etc. Man könnte statt einer Ordnungswidrigkeit auch erstmal nur auf die Rechtslage hinweisen mit der Anmerkung, dass zukünftig ggfs. Verwarnungen drohen.

Zur Autowäsche auf Privatgrundstück: Wenn Ihr das nicht in einer ordnungsbehördlichen Satzung ausgeschlossen habt, ist es meines Wissens erlaubt, es sei denn andere Bereiche wie Umweltschutz, Abwasser oder Wasserschutz haben gute Argumente dagegen (z.B. Wasserschutzgebiet).
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#3

Also Auto Waschen wird weder eine Lärmbelästigung, wie bspw. Rasenmäher, noch eine Art von Arbeit sein. Es wird hier wohl eher der Versuch sein, im Nachbarschaftsstreit, dem jenigen eins auszuwischen. Ich sehe kein Beeinträchtigung im Hinblick auf den Feiertag.
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#4

... sehe ich eigentlich auch so. Außerdem glaub ich, mal gelernt zu haben, dass für die Durchsetzung von Bußgeldverfahren, die auf die Störung der öff. Ordnung und Sicherheit abzielen sollen (z. B. auch Ruhestörung durch laute Musik), eine "Mehrheit" betroffen/gestört sein muss, weil es sonst tatsächlich subjektives Empfinden eines Einzelnen ist, welches u. U. auch durch einen nachbarschaftlichen Twist übersensibel ist ... Damit wir als Ordnungsbehörden nicht zum Spielball von privatrechtlichen Nachbarschaftsstreitigkeiten werden. Wir im OA haben über die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu wachen.
Wenn es aber nachweisliche Tatbestände (z. B. Umweltverschmutzung) gibt, ist der Anzeige nachzugehen (siehe Gast#2).
Ich denke, Auto waschen am Feiertag ist - solange es nicht laut ist - nichts anderes als Unkraut jäten - das ist auch keine Beschäftigung für den Feiertag, macht trotzdem jeder!
Viel Erfolg
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#5

Autowaschen auf Privatgelände ist doch eh verboten.
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#6

(29.06.2016, 07:39)Gast schrieb:  Autowaschen auf Privatgelände ist doch eh verboten.

Rechtsgrundlage?
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#7

Warum sollte ich auf meinem Grundstück nicht mein Auto waschen dürfen...???
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#8

Wegen der Umwelt und dem Öl. M.W. ist das verboten.
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#9

http://www.t-online.de/ratgeber/auto/aut...oten-.html
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#10

(04.07.2016, 08:35)Gast schrieb:  Wegen der Umwelt und dem Öl. M.W. ist das verboten.

Wäscht du dein Auto mit Öl ?  Icon_cool
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#11

Autowäsche ist nicht prinzipiell auf dem Privatgrundstück verboten. Es kommt immer auf eure Stadt bzw Kommune an wie es dort geregelt ist.. in Siegburg darf man es zb. In Wuppertal nicht. Und es hat was mit Umweltschutz zu tun, denn wenn man sein Auto wäscht kommen die ganze Teer, Öl und div. Andere Rückstände die man auf seinem Lack hat runter und würden, wenn man keine geeignete Auffanganlage hat direkt ins Grundwasser sickern.
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#12

Recht hat er. Außer du fängst alles dreckwasser auf und entsorgst das so das es nicht ins grundwasser kommt bzw erst wenn es gereinigt ist.
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#13

(20.07.2016, 08:47)maikom schrieb:  
(04.07.2016, 08:35)Gast schrieb:  Wegen der Umwelt und dem Öl. M.W. ist das verboten.

Wäscht du dein Auto mit Öl ?  Icon_cool

Wow, es ist verboten !!! Nur auf einem Waschplatz oder in einer Waschanlage ist es erlaubt.
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#14

Nachbar wäscht sein Auto am Karfreitag mit lautem Dampfstrahler...
letztes Jahr habe ich bereits unseren Nachbarn beim Autowaschen mit lautem Dampfstrahler zur Rede gestellt: "ob er nicht wisse, dass heute Karfreitag, ein Feiertag, ist?" - Als Antwort bekam ich letztes Jahr: "Ja, ich weiß...und er wusch ohne Unterbrechung weiter. Bei jedem geringsten Staubkorn wird das Auto gewaschen.... Die Waschanlage könnte sein Auto beschädigen....
Heute, ein Jahr danach, das Gleiche: Der erwachsene Sohn des Nachbarn wusch in voller Lautstärke mit seinem Dampfstrahler sein Auto vormittags um 10.30 Uhr in unserer Wohnsiedlung. Soll ich wieder mit ihm reden, ohne Aussicht auf Erfolg?
Heute habe ich beschlossen, einfach die "Polizei, dein Freund und Helfer" anzurufen , ob sie nicht mit einem Wagen vorbeischauen wollen. Ja, 15 Minuten später waren sie da und erwischten den erwachsenen Sohn im Beisein seines Vaters beim Autowaschen. Sie haben die Beiden darauf aufmerksam gemacht, ob es heute sein müsste, ihr Auto zu waschen, am heutigen Karfreitag. Der Sohn rollte daraufhin das Kabel des Dampfstrahlers ein, sein Vater jedoch, redete mit dem Polizisten noch eine Weile. Dann fuhr die Polizei ab.
Normalerweise haben wir keine Nachbarschaftsstreitigkeiten mit denen, die Familie ist sehr freundlich und hilfsbereit.
Mein Mann ging zum Rauchen auf unseren Balkon, der Nachbar meinte zu ihm: "ich hätte ihm die Polizei ins Haus geschickt: Sohn hatte Nachtschicht und am Samstag Termin in der Werkstatt. Dann sprach er meinen Mann noch auf den Notfalleinsatz unter Hilfe der FFW an, die mich 2016 aus unserem Haus tragen mussten. Er war uns vor: zuerst hilft man und nun bekommt man die Polizei !! Man sieht sich im Leben 2x." Wir sind sehr verärgert über seine Aussagen. Er war damals Kommandant bei der FFW und musste mit dem Einsatz seinen Dienst verrichten... Nun wirft er mir dies vor !! Was hat dies mit der Feiertagsstörung zu tun ?? Müssen wir uns alles gefallen lassen ??
Ich fühle mich im Recht und werde mich an Ostern nicht verkriechen, nur um des Nachbarns  Willen.
Ich wollte ihn telefonisch erreichen, um die Sachlage zu klären, traf ihn jedoch erst nach einigen Anrufen an. Da musste ich mir vorwerfen lassen, was das mit dem Telefonterror soll !! Er legte einfach auf. Nun bin ich die Böse !!
Soll ich nun später nochmals das Gespräch mit dem Nachbar suchen oder es dabei lassen ??
... noch ein entscheidendes Detail:
Wir wohnen auf dem Land in einem ca. 3000 Seelen Ort in der Oberpfalz.
Wie ist hier die Rechtslage "Nachbar wäscht sein Auto am Karfreitag mit Dampfstrahler" ??
Muss ich mir Gedanken machen über meinen - evtl. voreiligen - Anruf bei der Polizei oder habe ich richtig gehandelt ??
Ich bitte um ernstgemeinte Ratschläge.
Vielen Dank im Voraus. FROHE OSTERN !!
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#15

(03.04.2021, 01:59)Gast schrieb:  Nachbar wäscht sein Auto am Karfreitag mit lautem Dampfstrahler...
letztes Jahr habe ich bereits unseren Nachbarn beim Autowaschen mit lautem Dampfstrahler zur Rede gestellt: "ob er nicht wisse, dass heute Karfreitag, ein Feiertag, ist?" - Als Antwort bekam ich letztes Jahr: "Ja, ich weiß...und er wusch ohne Unterbrechung weiter. Bei jedem geringsten Staubkorn wird das Auto gewaschen.... Die Waschanlage könnte sein Auto beschädigen....
Heute, ein Jahr danach, das Gleiche: Der erwachsene Sohn des Nachbarn wusch in voller Lautstärke mit seinem Dampfstrahler sein Auto vormittags um 10.30 Uhr in unserer Wohnsiedlung. Soll ich wieder mit ihm reden, ohne Aussicht auf Erfolg?
Heute habe ich beschlossen, einfach die "Polizei, dein Freund und Helfer" anzurufen , ob sie nicht mit einem Wagen vorbeischauen wollen. Ja, 15 Minuten später waren sie da und erwischten den erwachsenen Sohn im Beisein seines Vaters beim Autowaschen. Sie haben die Beiden darauf aufmerksam gemacht, ob es heute sein müsste, ihr Auto zu waschen, am heutigen Karfreitag. Der Sohn rollte daraufhin das Kabel des Dampfstrahlers ein, sein Vater jedoch, redete mit dem Polizisten noch eine Weile. Dann fuhr die Polizei ab.
Normalerweise haben wir keine Nachbarschaftsstreitigkeiten mit denen, die Familie ist sehr freundlich und hilfsbereit.
Mein Mann ging zum Rauchen auf unseren Balkon, der Nachbar meinte zu ihm: "ich hätte ihm die Polizei ins Haus geschickt: Sohn hatte Nachtschicht und am Samstag Termin in der Werkstatt. Dann sprach er meinen Mann noch auf den Notfalleinsatz unter Hilfe der FFW an, die mich 2016 aus unserem Haus tragen mussten. Er war uns vor: zuerst hilft man und nun bekommt man die Polizei !! Man sieht sich im Leben 2x." Wir sind sehr verärgert über seine Aussagen. Er war damals Kommandant bei der FFW und musste mit dem Einsatz seinen Dienst verrichten... Nun wirft er mir dies vor !! Was hat dies mit der Feiertagsstörung zu tun ?? Müssen wir uns alles gefallen lassen ??
Ich fühle mich im Recht und werde mich an Ostern nicht verkriechen, nur um des Nachbarns  Willen.
Ich wollte ihn telefonisch erreichen, um die Sachlage zu klären, traf ihn jedoch erst nach einigen Anrufen an. Da musste ich mir vorwerfen lassen, was das mit dem Telefonterror soll !! Er legte einfach auf. Nun bin ich die Böse !!
Soll ich nun später nochmals das Gespräch mit dem Nachbar suchen oder es dabei lassen ??
... noch ein entscheidendes Detail:
Wir wohnen auf dem Land in einem ca. 3000 Seelen Ort in der Oberpfalz.
Wie ist hier die Rechtslage "Nachbar wäscht sein Auto am Karfreitag mit Dampfstrahler" ??
Muss ich mir Gedanken machen über meinen - evtl. voreiligen - Anruf bei der Polizei oder habe ich richtig gehandelt ??
Ich bitte um ernstgemeinte Ratschläge.
Vielen Dank im Voraus. FROHE OSTERN !!

Hallo,
der Karfreitag ist in Rheinland Pfalz nach dem Feiertagsgesetz LFtG ein stiller Feiertag. Erlaubt sind nur "die Öffentlichkeit nicht störende, nicht gewerbsmäßige Tätigkeiten in Haus und Garten". Daher bist nur im Recht, aber ...

Aus eigener leidvoller Erfahrung (Parken) weiß ich, dass Nachbarschaft ein eigenes kompliziertes Thema ist, wo man besser nicht immer auf Recht und Gesetz bestehen sollte. Die Behörden schauen bei solchen Verstößen gerne weg bzw. schlagen sich auf die Seite des Stärkeren. Vielleicht wäre es besser gewesen, das zu ignorieren, da solche Konflikte sich immer weiter hochschaukeln können und man hat am Ende nichts gewonnen. Ich würde nochmals mit dem Nachbarn sprechen, wenn es denn noch geht. Ansonsten wäre vielleicht ein Schiedsmann / eine Schiedsfrau hilfreich.
Grüße
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