16.06.2016, 09:09
Hallo,
eine Frage an die Spezialisten: Hier ging eine Anzeige ein, dass ein Nachbar am Feiertag (Fronleichnam) morgens um 07:00 Uhr seinen Wohnwagen gewaschen hat. Was meint Ihr? Liegt hier ein Verstoß gegen das Feiertagsgesetz vor? Im Hessischen Feiertagsgesetz (wird wohl in den anderen Bundesländern ähnlich sein) steht, dass an gesetzlichen Feiertagen Arbeiten verboten sind, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu beeinträchtigen. Liegt durch das Wohnwagenwaschen des Nachbarn eine Beeinträchtigung vor?
In diesem Zusammenhang eine weitere Frage: Darf ich auf meinem Privatgrundstück mein Auto/Wohnwagen waschen? Natürlich nicht an Sonn- und Feiertagen....?
Wer kann zu diesen Themen was sagen? Schon mal "Danke" für die Antworten....
eine Frage an die Spezialisten: Hier ging eine Anzeige ein, dass ein Nachbar am Feiertag (Fronleichnam) morgens um 07:00 Uhr seinen Wohnwagen gewaschen hat. Was meint Ihr? Liegt hier ein Verstoß gegen das Feiertagsgesetz vor? Im Hessischen Feiertagsgesetz (wird wohl in den anderen Bundesländern ähnlich sein) steht, dass an gesetzlichen Feiertagen Arbeiten verboten sind, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu beeinträchtigen. Liegt durch das Wohnwagenwaschen des Nachbarn eine Beeinträchtigung vor?
In diesem Zusammenhang eine weitere Frage: Darf ich auf meinem Privatgrundstück mein Auto/Wohnwagen waschen? Natürlich nicht an Sonn- und Feiertagen....?
Wer kann zu diesen Themen was sagen? Schon mal "Danke" für die Antworten....
