Ausschussvorsitzende am Handy
#1

Meine Frage ist: Wenn man den Eindruck hat, dass eine Ausschussvorsitzende die Antworten bzw. die Beschlüsse von interessierten Bürgern vorgesagt bekommt, via Handy, ob man dann nicht die Handys bzw. auch andere Geräte zumindest von den interessierten Bürgern verbieten kann, da die eigene Meinung des Vorsitzes nicht mehr erkennbar ist. Und diese durch andauerndes lesen und schreiben von Handynachrichten der eigentlichen Sitzung nicht folgen kann.
Zitieren
#2

Wer ist "man"?

Ein Verbot von Handys ist zwar nicht gänzlich ausgeschlossen. Berührt aber die Öffentlichkeit der Sitzung und brächte entsprechend eindeutige Regelungen. M.E: sollte man das hinnehmen.

Wenn die Ausschussvorsitzende ihre Funktion nicht erfüllt, muss das Gremium schauen, ob eine Abwahl möglich ist. Die Rahmenbedingungen dafür sind unterschiedlich ausgestaltet.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst