Ausschreibungsverfahren bei geringfügig Beschäftigten?
#1

Da im öffentlichen Dienst ja der Grundsatz der Bestenauslese gilt, die geringfügig Beschäftigten ja eingruppiert werden und somit dem Tarifvertrag unterliegen und dem öffentlichen Dienst angehören - muss dann auch für die Besetzung dieser Stellen ein Ausschreibungs- und Auswahlverfahren durchgeführt werden?
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#2

Die Frage der Anwendung des Tarifvertrags ist unerheblich für die Zuordnung zum öffentlichen Dienst.

Es gibt keine generelle Pflicht zur Ausschreibung von Stellen im öffentlichen Dienst. Eine solche Pflicht kann sich aber z.B. aus dem Gleichstellungsgesetz oder einer behördlichen Praxis ergeben. Soweit eine solche Pflicht greift spielt es grundsätzlich keine Rolle um es eine geringfügige Beschäftigung ist, eine Teilzeit mit höheren Zeitanteil oder Vollzeit.
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