22.02.2024, 15:40
Ich habe am 3. Oktober 5h gearbeitet. Diese 5h waren beantragt und genehmigt und standen im dienstlichen Interesse, daher handelt es sich um Überstunden. Als Ausgleich wird bei uns generell Feiertagsarbeit mit Freizeitausgleich angewendet. Demnach sollte ich für die 5h 35% geldlichen Zuschlag erhalten und es sollten 5h weitere Stunden meinem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Sehe ich das richtig oder wird §8 (1) (d) anders ausgelegt?