Aufwandsentschädigung Volkshochschule
#1

Hallo!
Ich arbeite bei einer Volkshochschule als Leiterin mehrerer Außenstellen.

Wir haben bisher jeden Monat eine Aufwandsentschädigung bekommen. Nun soll die wegfallen, bzw das Geld fließt ganz normal in meinen Restbetrag und wird als Midijob versteuert.
Bei Steuerklasse 5 bleibt nicht viel übrig.
Ich hab unsere Geschäftsstelle auf die Möglichkeit von anderen "Ausgleichsmöglichkeiten" wie monatlich Gutscheine hingewiesen. Aber das will man nicht hören.
Muss ich und meine Kolleginnen das so hin nehmen?  Personalrat ist schon im Sprung, da in einigen Tagen neu gewählt wird und da keiner mehr Bock hat, was zu tun.
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#2

Gibt es denn schriftliche Vereinbarungen?
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#3

Ja, die Aufwandsentschädigung steht mit 250 Euro in meinem Arbeitsvertrag.
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#4

Die Aufwandentschädigung war wofür?
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#5

Für pädagogische Tätigkeiten. Anwesenheit bei Kursen, Dozentensuche, usw
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#6

Ich gehe davon aus, dass es für den Arbeitgeber unzulässig ist, eine solche unversteuerte und sozialabgabenfreie Aufwandsentschädigung zu bezahlen. Das ist allerdings meines Erachtens nicht dein Problem. Du könntest vielleicht argumentieren, dass die 250 € dann als eine übertarifliche Zahlung zu leisten sind, sprich der Arbeitgeber muss sich dann Steuern und Sozialabgaben ans Bein binden, so dass letztlich für dich weiterhin 250 € dabei herauskommen. Könnte natürlich sein, dass du dazu rechtliche Schritte einleiten musst (Anwalt oder Gewerkschaft hinzuziehen).
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