Aufstiegschancen eines Verwaltungsleiter (Schule)
#1

Hallo zusammen,

nach meinem Studium der BWL und 2 Jahren Berufserfahrung in der freien Wirtschaft habe ich die Möglichkeit als Verwaltungsleiter an einer Berufsbildenden Schule zu arbeiten.
Die Stelle ist mit E11 nach TV-L ausgeschrieben.

Meine Frage ist nun inwieweit so eine Stelle finanzielle Aufstiegsmöglichkeiten bietet. Mir wurde gesagt, E11 wäre da schon das Höchste. Stimmt das? Oder geht ein Wechsel nach E12 oder gar keine Verbeamtung?
Und viel wichtiger wäre mir, zu erfahren, inwieweit man sich von dieser Stelle später weiterentwickeln kann. Wohin kann man gehen, kann man dort verbeamtet werden (wie würde man da eingruppiert werden) und wie sind die generellen Chancen von der Position eines Verwaltungsleiter an der Schule sich in andere Bereiche zu entwickeln? Was würde man da dann verdienen?
Ich möchte einfach ein Überblick über meine zukünftigen Perspektiven in fachlicher Hinsicht bekommen.
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#2

Hallo,

zunächst einmal herzlichen Glückwunsch! Mit BWL-Studium und 2 Jahren Berufserfahrung eine Stelle als Verwaltungsleiter zu kriegen hört man nicht alle Tage. Vor allem weil in dem Bereich auch etliche Dipl.-Verwaltungswirte auf ihre "große Chance" warten.

Aber jetzt zum Sachlichen:

Eine Stelle als Verwaltungsleiter in einer öffentlichen berufsbildenden Schule die mit E11 dotiert ist, ist schon sehr ordentlich. Finanzielle Aufstiegsmöglichkeiten gibt es in dem Bereich wohl eher weniger.
Wenn du schon der Leiter der Schulverwaltung bist - wohin willst du da noch (in dem Bereich) aufsteigen?
Aber wenn du einige Jahre in dem Bereich gearbeitet hast, hast du schon ganz gute Chancen innerhalb der öffentlichen Verwaltung auf einer E12 oder E13 Stelle (örtliche Mobilität und Flexibilität immer vorausgesetzt) unterzukommen. Aber da ist Berufserfahrung als Quereinsteiger einfach unerlässlich!

Zum Thema Verbeamtung: Es handelt sich um eine Stelle die mit einem Tarifbeschäftigen besetzt wird - Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD). Vermutlich ist sie auch als solche im Stellenplan eingebracht. Anhaltspunkte, weshalb ein Leiter der Schulverwaltung unbedingt Beamter sein muss, liegen mir auch nicht vor. Von daher stehen die Chancen da wohl eher schlecht. Falls du dennoch aus welchen Gründen immer verbeamtet werden würdest, wäre es ein Beamtendienstposten der Besoldungsgruppe A11 (Amtmann), falls der Dienstposten besoldungsrechtlich gestaffelt wäre A11 / A12 wäre noch der Amtsrat drin.

Aber darüber würde ich mir an deiner Stelle im Moment überhaupt keine Gedanken machen.

Alles Gute für die Zukunft und viel Spaß auf deiner neuen Position! Icon_wink
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