Aufforderung Untersuchung durch Betriebsarzt
#1

Aufgrund länger anhaltender Arbeitsunfähigkeit habe ich im Rahmen des BEM eine Aufforderung erhalten,  mich innerhalb einer Frist von 4 Wochen dem Betriebsarzt vorzustellen (Paragraph 3 (3) TV-N MV).

Meine Fragen:
Bin ich verpflichtet dieser Aufforderung nachzukommen?
Was übermittelt der Betriebsarzt dem Arbeitgeber?
Hat ggf. jemand Erfahrungen damit?

Danke.
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#2

"Bin ich verpflichtet dieser Aufforderung nachzukommen?"
Grundsätzlich ja. Etwas unklar ist die Aussage, dass die Aufforderung im Rahmen BEM erfolgt. Zumindest wenn es im Rahmen von BEM ist könnte man seine Zustimmung zum BEM verweigern (ist allerdings selten sinnvoll). Dann würde ein auf BEM gestützte Aufforderung ins leere laufen. Allerdings kann der Arbeitgeber auch unabhängig vom BEM eine solche Vorgabe machen.
Auch käme es darauf an ob die Erkrankung es zulässt den Termin wahrzunehmen.

Ggf. spiel auch eine Rolle was als Grund für die Untersuchung genannt wird.

"Was übermittelt der Betriebsarzt dem Arbeitgeber?"
Das Ergebnis der Untersuchung. Allerdings nur im Rahmen der Einwilligung des Betroffenen
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