Arbeitszeiterfassung
#1

Hallo, ich arbeite im öffentlichen Dienst und haben eine elektronische Zeiterfassung mit Uhr und PC. Nun ist das so, dass alle 4 Mitarbeiter wegen einer Verfehlung von Arbeitszeit mit Zustimmung des Betriebsrates die Zeiterfassung per PC an den Vorgesetzten leiten müssen, damit dieser das kontrollieren und weiterleiten kann. Alle anderen können es an der Uhr oder von Zuhause ohne sein Wissen. Wegen Verfehlung eines einzelnen habe ich eine Gruppenbestrafung erhalten. Nun ist es so, dass ich nicht wie verlangt am nächsten Tag meine Zeiterfassung getätigt habe, wegen Krankheit und es wurde eine Ermahnung erteilt. Aufgrund von gerichtsfesten Protokollen ist meine Arbeitszeit erkennbar, unabhängig von der Zeiterfassung....wie kann ich da vorgehen?
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#2

Vorgabe ist, dass die Zeit erst am nächsten Tag gebucht werden muss. Dann besteht während der Arbeitsunfähigkeit keine Pflicht. Man sollte ggf. mit Unterstützung des Betriebsarztes klären, wann man buchen muss (nächster Tag oder noch am Arbeitstag).
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