07.08.2019, 12:32
Hallo,
wir im Personalrat sind uns uneinig über die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung im TVöD.
Bisher mussten die Arbeitnehmer ihre Stunden auf einem Vordruck eintragen.
Wenn ich es aber richtig verstehe gibt es jetzt ein Urteil, was besagt die Aufgabe zur Arbeitszeiterfassung liegt beim Arbeitgeber.
Kennt sich jemand damit aus, ob es Pflicht wird/ist ein Zeiterfassungssystem einzurichten?
wir im Personalrat sind uns uneinig über die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung im TVöD.
Bisher mussten die Arbeitnehmer ihre Stunden auf einem Vordruck eintragen.
Wenn ich es aber richtig verstehe gibt es jetzt ein Urteil, was besagt die Aufgabe zur Arbeitszeiterfassung liegt beim Arbeitgeber.
Kennt sich jemand damit aus, ob es Pflicht wird/ist ein Zeiterfassungssystem einzurichten?